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Nebenkostenabrechnung Mahnung

25.07.14 10:39
Re: Nebenkostenabrechnung Mahnung
 
zigzag2005 коренной житель
Вот первое что нашла
В ответ на:
Die Nebenkostenabrechnungen werden immer für einen festgelegten Abrechnungszeitraum erstellt, z.b. 1.1. bis 31.12 eines Jahres. Bis zu, Ende des Abrechnungszeitraumes - und sogar über diesen hinaus - bekommt der Vermieter Rechnungen der Versorgungsunternehmen, Rechnungen für Gartenpflege, Strom, Wasser usw. Erst wenn alle Rechnungen, die einen Abrechnungszeitraum betreffen vorliegen, kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellen. Unabhängig davon, ob ein Mieter während des laufenden Abrechnungszeitraumes auszieht oder nicht. Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Nebenkostenabrechnungen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes den Mietern zu zustellen. Für den von mir o.g. Abrechnungszeitraum wäre dies der 31.12. des Folgejahres. Zieht der Mieter während des Abrechnungszeitraumes aus, ist es sinnvoll, wenn er die Zählerstände von Wasser und Heizung festhält.

Солнечный зайчик :-))
 

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