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в ответ gendy 25.05.14 07:24
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даже на территории проватного владения нет права снимать всё что захочется, особенно если речь идёт о третьих лицах
даже на территории проватного владения нет права снимать всё что захочется, особенно если речь идёт о третьих лицах
Bei der Verwendung von Überwachungskameras in der eigenen Wohnung müssen Sie darauf achten, dass das ebenfalls grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht Ihrer Mitmenschen gewahrt wird, d.h. diese müssen sich vorab mit der Überwachung einverstanden erklären. Besucher müssen Sie daher bereits vor Betreten der Wohnung auf die Überwachungsmaßnahme aufmerksam machen und im Falle der Verweigerung die Überwachung stoppen. Die Aufklärung über die Überwachung kann vorab mündlich oder schriftlich über ein Schild außerhalb der Räume erfolgen, die überwacht werden, z.B. noch außerhalb der Wohnung neben dem Klingelschild.
www.123recht.net/Achtung-Kamera-Die-private-Video-Ueberwachung-__a150788....