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Отказ в eltergeld

26.08.13 20:24
Re: Отказ в eltergeld
 
Rote bete прохожий
Вы знаете, наверное вы правы. Посмотрела письмо еще раз, т.е если ауфенхальтститель на три года - то получение ельтергельд возможно.
Может причина в том, что мы подавали документы со старым АУ, приложили только справку, что подали на новый. Новый принесли позже, как только я получила. Возможно, бератор, кто готовил ответ пропустил это.
т. е. самое главное что я могу получать эльтернгельд со своим параграфом?
На всякий случай привожу копию ответа:
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer oder eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin ist nur anspruchsberechtigt, wenn diese Person
1. eine niederlassungserlaubnis besitzt,
2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde
a) nach § 16 oder § 17 des Aufethalsgesetzes erteilt,
b) nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden,
c) nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes wegen eines Krieges in ihrem Heimatland oder nach den §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
d) nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes erteilt
oder
3. eine in Nummer 2 Buchstabe c genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt und
a) sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält. (§ 1 Abs. 7 BEEG)
Der Ihren erteilte Aufenthaltstitel begründet keinen Anspruch auf Eltergeld.
Ihnen Antrag muss ich schon deshalb ablehnen. Die übringen Anspruchsvorausstzungen brauchten daher nicht geprüft zu werden
 

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