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Schüler-BAföG
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Lenа знакомое лицо
в ответ nafanjya 17.08.13 18:46
Боюсь, не получится.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php#p2
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php#p2
В ответ на:
BAföG-Berechtigung, wenn Ihr nicht bei den Eltern wohnt: Ja, aber nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Die Schule ist zu weit vom Elternhaus entfernt.
Wann ist der Schulweg zu weit?
Nach VwV 2.1a.3 ist dies der Fall, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigt. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.
Neben der räumlichen Entfernung kann die Unerreichbarkeit auch auf Gründe zurückzuführen sein, die mit Eurer Person zu tun haben. So kann es sein, dass Euch wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht zugemutet werden kann, den Weg auf Euch zu nehmen.
Schließlich kommt eine Unerreichbarkeit aus rechtlichen, nicht von Euch selbst zu vertretenden Gründen in Betracht, z. B. wenn das Sorgerecht für Euch beim anderen Elternteil liegt oder vor Eurem 18. Geburtstag lag). Dazu mehr in VwV 2.1a.6.
Eine "entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte" darf von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sein. Was genau damit gemeint ist, könnt Ihr in den VwV 2.1a.8-2.1a.19 nachlesen. Zusammengefasst: Es besteht keine freie Schulwahl. Vielmehr werdet Ihr auf die räumlich nächste Schule verwiesen, an der Ihr den gewünschten Abschluss machen könnt.
BAföG-Berechtigung, wenn Ihr nicht bei den Eltern wohnt: Ja, aber nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
Die Schule ist zu weit vom Elternhaus entfernt.
Wann ist der Schulweg zu weit?
Nach VwV 2.1a.3 ist dies der Fall, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigt. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.
Neben der räumlichen Entfernung kann die Unerreichbarkeit auch auf Gründe zurückzuführen sein, die mit Eurer Person zu tun haben. So kann es sein, dass Euch wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht zugemutet werden kann, den Weg auf Euch zu nehmen.
Schließlich kommt eine Unerreichbarkeit aus rechtlichen, nicht von Euch selbst zu vertretenden Gründen in Betracht, z. B. wenn das Sorgerecht für Euch beim anderen Elternteil liegt oder vor Eurem 18. Geburtstag lag). Dazu mehr in VwV 2.1a.6.
Eine "entsprechend zumutbare Ausbildungsstätte" darf von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar sein. Was genau damit gemeint ist, könnt Ihr in den VwV 2.1a.8-2.1a.19 nachlesen. Zusammengefasst: Es besteht keine freie Schulwahl. Vielmehr werdet Ihr auf die räumlich nächste Schule verwiesen, an der Ihr den gewünschten Abschluss machen könnt.
Tempora mutantúr et nós mutámur in illis.