Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Право

Unbegrenzter Unterhalt seit dem 01.03.2013

28.04.13 16:21
Re: Unbegrenzter Unterhalt seit dem 01.03.2013
 
nata001 посетитель
nata001
Wenn Geschiedene wieder heiraten, darf bei der Bemessung des Unterhalts des Ex-Ehegatten das Einkommen des neuen Partners nicht berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung des BGH zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" mit der Drittelmethode ist laut BVerfG verfassungswidrig, weil sie die ehelichen Lebensverhältnisse verkennt.
Anzeige
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. Januar 2011 (Az. 1 BvR 918/10) findet bei der Frage der Berechnung von nachehelichem Unterhalt eine Rückkehr zur Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse statt, wie sie zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Ehescheidung bestanden haben. Änderungen der Verhältnisse, die mit der Scheidung in keinem Zusammenhang stehen, insbesondere eine Wiederheirat des unterhaltspflichtigen Ehegatten spielen nach Ansicht der Verfassungsrichter gerade keine Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) überschreite insoweit die "Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung".

Das BVerfG hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken auf. Darin war der jetzigen Beschwerdeführerin ein nachehelicher Unterhaltsanspruch gekürzt worden, weil ihr unterhaltspflichtiger Ex-Ehemann erneut geheiratet hatte.

Das OLG hatte unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" und Anwendung der Dreiteilungsmethode das Einkommen der neuen Ehefrau des Klägers in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen und in der Folge den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau gekürzt.
 

Перейти на