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Kindergeldzuschlag Отказ

05.04.13 13:00
Re: Kindergeldzuschlag Отказ
 
vkiaktaja постоялец
в ответ Gledi-mur 05.04.13 12:46, Последний раз изменено 05.04.13 13:01 (vkiaktaja)
Тоже внесла их данные, но пенсию мужа занесла в Sonstiges Einkommen и получилось вот что
So viel Kinderzuschlag können Sie voraussichtlich erhalten:
4-Personen-Haushalt, 2 Kinder
Berechnung des Kinderzuschlags::
Elterneinkommen (anzurechnen nach ALG2, max. 1511 €): 1.240,00€
Bedarf der Eltern: −1.231,00€
zu berücksichtigendes Einkommen der Eltern: 9,00€
maximaler Kinderzuschlag für 2 Kinder: 280,00€
anzurechnendes Einkommen der Eltern (0 Einheiten): 0,00€
möglicher Kinderzuschlag: 280,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf (nach ALG2): 1.963,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.608,00€
Wohngeld: −180,00€ 180,00€
ggf. Kinderzuschlag: −280,00€ 280,00€
ungedeckter Bedarf: 0,00€
Kinderzuschlag und Wohngeld: 460,00€
Wichtig: Das anrechenbare Einkommen (inkl. Wohngeld) und der Kinderzuschlag decken Ihren Bedarf. Damit kann die Zahlung von Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld entfallen. Der Kinderzuschlag wird dann gezahlt, wenn durch ihn die Hilfebedürftigkeit nach §9 2SGB vermieden wird (§6a(1)3. BKGG). Der Kinderzuschlag wird unbefristet gezahlt.
Beachten Sie bitte: ein eigenes Einkommen der Kinder ist in der Rechnung nicht berücksichtigt.
 

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