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SGB12

21.03.13 18:59
Re: SGB12
 
  nata.win коренной житель
nata.win
ну и это тоже наверное, но вообще то ничего нового. Просто где-то практикуют где-то нет.
В ответ на:
Bei einer ausländischen Altersrente bzw. einer mit ihr vergleich-
baren Sozialleistung, die deutlich vor dem frühest möglichen Eintrittsalter nach deutschem Rentenrecht gewährt wird, ist im
Einzelfall zu prüfen, ob der Hilfebedürftige weiterhin gewillt ist, bis zum
Renteneintritt nach deutschem Recht eine Beschäftigung aufzunehmen
. In diesen Fällen ist der
Hilfebedürftige nicht an den kommunalen Träger (SGB XII) zu verweisen. Es sind Leistungen nach
dem SGB II, unter Anrechnung der Rente, zu gewähren.

 

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