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Widerrufsrecht
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в ответ kargo 20.03.13 19:31
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http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html (1)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html (1)
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(3) Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Что-то я тогда не совсем понимаю эту фразу. Значит все-таки с получения договора?