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Заставит меня " Arbeitsamt " идти на любые работы ?

24.01.13 17:08
Re: Заставит меня " Arbeitsamt " идти на любые работы ?
 
sonnen_blume свой человек
sonnen_blume
in Antwort Morgans 23.01.13 19:23, Zuletzt geändert 25.01.13 00:21 (sonnen_blume)
вопрос был pro ALG1. не обязаны на любую соглашаться, не вводите людей в заблуждение.
В ответ на:
Nach § 140 Abs. 3 SGB III ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen aus personenbezogenen Gründen nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld. Es kommt also hier nicht auf das letztes Nettoeinkommen an, sondern auf das Arbeitsentgelt, das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegt.
Der Arbeitsweg ist zumutbar, wenn er gem. § 140 Abs. 4 SGB III bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden täglich unter 2,5 Std. beträgt. Ferner ist er zumutbar, wenn er bei einer täglichen Arbeitszeit von unter 6 Stunden nicht länger als 2 Stunden beträgt.
Familiäre Bindungen sind nach dem gleichen Absatz nur als persönliche Gründe zugalssen, wenn es sich um einen notwendigen Umzug handelt. Pendelzeiten sind davon nicht betroffen.

и вот тут почитайте:
http://www.haz-net.de/pdf/infoblaetter/nr7.pdf
И всё-таки существует то загадочное тонкое чувство — женская интуиция,которое вы, мужчины, называете просто — «накаркала»!!!кто нашел мoi ашипки, може...
 

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