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Как складывается оплата смены имени?
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Андрей63 постоялец
in Antwort edgar3 27.02.12 21:15, Zuletzt geändert 27.02.12 21:51 (Андрей63)
Вот такие расценки в Берлине попались на глаза
:
Gebühren für behördlichen Namensänderungen
Behördliche Namensänderungen sind gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 Euro und 1.022,-- Euro, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 2,50 Euro bis 255,-- Euro. Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, so kann 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller. Daher kann die Gebühr konkret erst am Ende des Verfahrens berechnet und vorab keinerlei Aussagen über deren Höhe getroffen werden.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - Namensänderungsgesetz - vom 05.01.1938 (RGBl. I Seite 9) mit späteren Änderungen.
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 07.01.1938 (RGBl. I Seite 12) mit späteren Änderungen.
Смотрят по доходам, (знакомый изменил имя, в Берлине за 10 евро). Фамилия дороже и дольше.
Gebühren für behördlichen Namensänderungen
Behördliche Namensänderungen sind gebührenpflichtig.
Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt zwischen 2,50 Euro und 1.022,-- Euro, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 2,50 Euro bis 255,-- Euro. Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, so kann 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller. Daher kann die Gebühr konkret erst am Ende des Verfahrens berechnet und vorab keinerlei Aussagen über deren Höhe getroffen werden.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - Namensänderungsgesetz - vom 05.01.1938 (RGBl. I Seite 9) mit späteren Änderungen.
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 07.01.1938 (RGBl. I Seite 12) mit späteren Änderungen.
Смотрят по доходам, (знакомый изменил имя, в Берлине за 10 евро). Фамилия дороже и дольше.