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как сменить фамилию по немецким законам?
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in Antwort Disco_Dancer 07.02.12 00:40, Zuletzt geändert 07.02.12 12:07 (Nikit@)
Ваша законная жена (т.е. брак зарегистрирован) всегда может взять фамилию мужа независимо от её гражданства.
Родные несовершеннолетние дети также смогут взять Вашу фамилию при согласии самих детей, если им больше 5 лет. Условием является, что у вас всех будет немецкое гражданство.
Тут тоже инфа:
http://www.nuernberg.de/internet/standesamt/namenserklaerung_kinder.html
Кстати, что Вам сказал консул Украины, возможно поменять фамилию и сколько эта процедура продлится?
Родные несовершеннолетние дети также смогут взять Вашу фамилию при согласии самих детей, если им больше 5 лет. Условием является, что у вас всех будет немецкое гражданство.
В ответ на:
§ 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend,
1. wenn sich der Ehename, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, ändert oder
2. wenn sich in den Fällen der §§ 1617, 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert.
(3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617c.html
§ 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
(1) Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Erklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend,
1. wenn sich der Ehename, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, ändert oder
2. wenn sich in den Fällen der §§ 1617, 1617a und 1617b der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ändert.
(3) Eine Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehenamen oder den Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder der Lebenspartner der Namensänderung anschließt; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617c.html
Тут тоже инфа:
http://www.nuernberg.de/internet/standesamt/namenserklaerung_kinder.html
Кстати, что Вам сказал консул Украины, возможно поменять фамилию и сколько эта процедура продлится?
