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kornmeier & partner штраф

07.01.12 14:24
Re: kornmeier & partner штраф
 
  WTF? знакомое лицо
в ответ Smerch007 07.01.12 14:21, Последний раз изменено 07.01.12 14:44 (WTF?)
если вы не понимаете по немецки, то не стоит самой подгонять под свой случай
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Übersetzung der Unterlassungserklärung: Anwalt - Deutsch

"mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,"
Übersetzung:
Die Unterlassungserklärung stellt kein Schuldanerkenntnis dar und es kann aus der Abgabe der Unterlassungserklärung auch nichts Dahingehendes geschlussfolgert werden. Ich erkenne die Unterlassungserklärung trotzdem als verbindliche Regelung an.
"gegenüber der Firma Verlagsgruppe Muster GmbH & Co. KG, Musterstraße 23-31, 51469 Musterbach, - nachfolgend "Unterlassungsgläubigerin" genannt - dazu,"
Übersetzung:
Die Verpflichtung wird gegenüber diesem Rechteinhaber (und sonst keinem) abgegeben.

"es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzende angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe, zu unterlassen,"
Übersetzung:
Bei Verstoß gegen die Verpflichtung das genannte Werk nicht mehr im Internet in Tauschbörsen zu tauschen, wird eine Geldstrafe fällig. Diese Geldstrafe bestimmt der Rechteinhaber. Sollte der Rechteinhaber eine zu hohe Summe angesetzt haben, überprüft das Gericht die Summe der Höhe nach.

"ganz oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über so genannte Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten"
Übersetzung:
Nur der Rechteinhaber hat das Recht zu entscheiden, was mit dem Werk geschieht. Ohne Einwilligung darf das Werk nicht in Tauschbörsen oder auf andere Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung bezieht auf eine mögliche Täter- und Störerhaftung.
"bzw. dies über einen nicht hinreichend gesicherten WLAN Internetanschluss zu ermöglichen."
Übersetzung:
Diese Formulierung der Ermöglichung trägt der Rechtsprechung des BGH Rechnung (BGH, Urteil v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens). Hier heißt es:
"Ein Unterlassungsanspruch steht der Klägerin nur insoweit zu, als sie sich dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN Anschluss unzureichend sichert."

Eine entsprechende Konkretisierung wäre auch in dieser mod. UE sinnvoll gewesen. Nachdem es sich, bei der hier vorliegenden mod. UE jedoch um eine Unterlassungserklärung handeln soll, welche als kleinster gemeinsamer Nenner funktionieren muss, ist eine weitere Anpassung, ohne individuelle anwaltliche Beratung schwierig. Einige Abmahnkanzleien wehren sich mit Händen und Füßen gegen entsprechende Konkretisierungen/Einschränkungen. Hier geht die Sicherheit der Nutzer vor juristischen Grabenkämpfen. Wie weit die Unterlassungserklärung auf Grundlage des BGH Urteils, a.a.O., insbesondere auch des Urteils des OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 weiter eingeschränkt werden kann, ohne das Risiko der Zurückweisung der Unterlassungserklärung durch abmahnende Kanzleien einzugehen, wird in den nächsten Monaten zu klären sein.
Als naheliegende Konkretisierung bietet sich an: Die Ermöglichungshandlung auf das WLAN zu beziehen, insbesondere solange dieser nicht hinreichend gegen Eingriffe von außen gesichert ist (Mindestvoraussetzung WEP).
Ferner hat das OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 die Anforderungen an den Schutz des Routers dergestalt beschrieben, dass der WLAN-Router mit einem persönlichen, ausreichend langen und sicheren Passwort versehen werden muss.
Die Übersetzung erfolgte mit freundlicher Unterstützung von:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ModUE.html
 

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