Login
Светят лимне алименты?
2426 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort olst13 05.01.12 10:43
В ответ на:
Белиберда
Белиберда
Читаем, пытаемся понять:
Fiktive Einkünfte können auch angerechnet werden, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz mutwillig aufgegeben oder durch eigenes Verschulden verloren hat.
Gibt ein Unterhaltspflichtiger seinen Arbeitsplatz ohne ausreichenden Grund auf, so wird er einfach so behandelt, als hätte er weiterhin diese Einkünfte,
und muss dann weiterhin nach dem alten Gehalt Unterhalt zahlen. Deshalb nutzt es ihm in der Regel nichts, "auf arbeitslos zu machen".
Ausserdem riskiert ein Unterhaltsschuldner, der sich arbeitslos meldet, um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen, ein Strafverfahren wegen Entziehung von der Unterhaltspflicht .
Verliert der Unterhaltsschuldner den Arbeitsplatz aufgrund eigenen Verschuldens, so sind ihm weiterhin die alten Einkünfte fiktiv anzurechnen.
Voraussetzung ist aber, dass der Unterhaltspflichtige auch in Bezug auf seine Unterhaltspflicht zumindest leichtfertig gehandelt hat, wenn ihm also bewusst gewesen war, dass er durch sein Verhalten u.U. den Unterhalt gefährdert.
А вот здесь текста и объяснений побольше: http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm#fikteinkuenfte
http://www.youtube.com/watch?v=4rUF4D86yFw