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Beschäftigungsverbot, кто оплачивает беременной на базисе?
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в ответ SobakaNaSene 13.12.11 13:34
сказала же уже Arbeitsrecht.
для особо одаренных: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/mutterschutz-im-ueberblick-14-...
Das MuSchG gilt für alle Arbeitnehmerinnen in Voll- oder Teilzeit, zur Probe, Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte. Ebenso für Frauen, die ein soziales Jahr ableisten oder in einem arbeitsrechtlichen Praktikantenverhältnis stehen. Außerdem fallen Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte sowie Auszubildende und Frauen, die an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teilnehmen, unter die Regelungen. Für Beamtinnen und Soldatinnen existieren Sonderregelungen, die an das MuSchG angelehnt sind. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle - entscheidend ist, dass sich der Arbeitsplatz im Bundesgebiet befindet. Bei Auslandsaufenthalten mit einer Dauer bis zu zwei Jahren ist das Mutterschutzgesetz ebenfalls anwendbar.
для особо одаренных: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/mutterschutz-im-ueberblick-14-...
Das MuSchG gilt für alle Arbeitnehmerinnen in Voll- oder Teilzeit, zur Probe, Aushilfen oder geringfügig Beschäftigte. Ebenso für Frauen, die ein soziales Jahr ableisten oder in einem arbeitsrechtlichen Praktikantenverhältnis stehen. Außerdem fallen Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte sowie Auszubildende und Frauen, die an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teilnehmen, unter die Regelungen. Für Beamtinnen und Soldatinnen existieren Sonderregelungen, die an das MuSchG angelehnt sind. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle - entscheidend ist, dass sich der Arbeitsplatz im Bundesgebiet befindet. Bei Auslandsaufenthalten mit einer Dauer bis zu zwei Jahren ist das Mutterschutzgesetz ebenfalls anwendbar.