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Алкоголь,права и т.д.
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in Antwort Russe1985 22.11.11 17:14
Bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kommt man nicht einfach so ins Gefängnis.
In jedem Fall kommt man ins Gefängnis, wenn ein schwerer Fall gemäß § 113 Abs. 2 StGB vorliegt, also wenn man eine Waffe mit hat, oder wenn man die Polizisten lebensbedrohlich verletzt.
Ansonsten wird man eher eine Geldstrafe kriegen.....ich habe noch keine Akte gehabt, wo jemand deswegen ins Gefängnis musste.
In jedem Fall kommt man ins Gefängnis, wenn ein schwerer Fall gemäß § 113 Abs. 2 StGB vorliegt, also wenn man eine Waffe mit hat, oder wenn man die Polizisten lebensbedrohlich verletzt.
Ansonsten wird man eher eine Geldstrafe kriegen.....ich habe noch keine Akte gehabt, wo jemand deswegen ins Gefängnis musste.