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Алкоголь,права и т.д.
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in Antwort Косметика 13.11.11 13:45
Der Mann kriegt leider auch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Polizeibeamte, § 113 StGB!
Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig, das bedeutet, dass der Mann sich gemäß § 316 StGB strafbar gemacht hat.
Schuldunfähig ist man erst ab 2,0 Promille....das heisst, der Mann kann mit seinem Promillegehalt nicht behaupten, dass er sich an nichts erinnern kann.
Bei einem Verstoß gegen § 316 StGB wird die Entziehung der Fahrerlaubnis automatisch beantragt, § 69 StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html
Die Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate, § 69a StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html
Eine Entziehung ist nicht das gleiche, wie ein Fahrverbot!
Eine Entziehung bedeutet, dass der Führerschein neu gemacht werden muss!!! Und erst nach mindestens 6 Monaten neu gemacht werden kann!
Im § 69 StPO steht jedoch "in der Regel" wird der Führerschein entzogen!
Sie müssen Gründe angeben, warum das in Ihrem Fall anders ist! Die einzigen Gründe, die das Gericht wirklich interessieren, sind: 1. Ob sie Vorstrafen haben und 2. Ob sie Einträge in Flensburg haben. Familien und Arbeitsverhältnisse werden in diesem Fall kaum eine Rolle spielen.
Haben Sie Einträge in Flensburg, dann können Sie davon ausgehen, dass der Führerschein entzogen wird!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen,
Svetlana
Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig, das bedeutet, dass der Mann sich gemäß § 316 StGB strafbar gemacht hat.
Schuldunfähig ist man erst ab 2,0 Promille....das heisst, der Mann kann mit seinem Promillegehalt nicht behaupten, dass er sich an nichts erinnern kann.
Bei einem Verstoß gegen § 316 StGB wird die Entziehung der Fahrerlaubnis automatisch beantragt, § 69 StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html
Die Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens 6 Monate, § 69a StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/69a.html
Eine Entziehung ist nicht das gleiche, wie ein Fahrverbot!
Eine Entziehung bedeutet, dass der Führerschein neu gemacht werden muss!!! Und erst nach mindestens 6 Monaten neu gemacht werden kann!
Im § 69 StPO steht jedoch "in der Regel" wird der Führerschein entzogen!
Sie müssen Gründe angeben, warum das in Ihrem Fall anders ist! Die einzigen Gründe, die das Gericht wirklich interessieren, sind: 1. Ob sie Vorstrafen haben und 2. Ob sie Einträge in Flensburg haben. Familien und Arbeitsverhältnisse werden in diesem Fall kaum eine Rolle spielen.
Haben Sie Einträge in Flensburg, dann können Sie davon ausgehen, dass der Führerschein entzogen wird!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen,
Svetlana