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Получил сегодня щтраф за скачку торрента...

14.02.11 22:04
Re: Получил сегодня щтраф за скачку торрента...
 
traum80 свой человек
в ответ traum80 14.02.11 21:56
Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. In jedem Fall kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhoben werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass der Gläubiger meist so schnell wie möglich, also am 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides beim Schuldner, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellt. Fällt der 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Dem Gläubiger wird in der Praxis vom Mahngericht ein Formblatt zur Antragstellung sowie die Information, wann der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde, zugesandt.
 

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