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Получил сегодня щтраф за скачку торрента...
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in Antwort Бабка-Ёжка 26.01.11 19:07
В ответ на:
В ответ letominus 26/1/11 19:01
Вот письмо которое получила моя знакомая.
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В ответ letominus 26/1/11 19:01
Вот письмо которое получила моя знакомая.
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я ознакомилась с присланным вам письмом.
Это мошенники.
Vorsicht bei Zahlungsaufforderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH
Derzeit erhalten viele arglose Internetnutzer eine Zahlungsaufforderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Baden-Baden.
Durch das offiziell wirkende Schreiben der Inkassofirma wird dennoch der Eindruck erwägt, dass tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung besteht. Dies ist jedoch ein Irrtum! Weder die Abmahnung eines Rechtsanwalts für vermeintlich illegale Downloads von Spielfilmen, Erotikvideos, Bildern, Software oder Computerspielen, noch ein Brief eines Inkassobüros kann eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung bewirken. Die behaupteten Forderungen sind somit nicht direkt durchsetzbar.
Zahlungspflichten können nur dann zwangsweise beigetrieben werden, wenn ihnen ein so genannter Vollstreckungstitel zu Grunde liegt. Ein solcher Vollstreckungstitel kann zum Beispiel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids vorliegen. Fehlt ein solcher Titel, hat die Gegenseite keine direkte rechtliche Handhabe die nur behauptete Forderung zu realisieren. Die Zahlungsufforderung kann daher durch einfachen Widerspruch abgewehrt werden.
Viele Empfänger von Mahnschreiben scheuen jedoch die weitere Korrespondenz mit dem Inkassobüro und versuchen sich mit einer schnellen Zahlung vor weiterer Post zu schützen. Dies geschieht meist dann, wenn die ersten Forderungen als gering erscheinen oder der Forderungsgrund aus Gründen der Diskretion geheim gehalten werden soll. Genau hierauf spekulieren die Inkassounternehmen und kassieren so kräftig ab. Dabei kommt es nicht selten vor, dass einer ersten Forderung weitere Forderungen nachfolgen....
b]Daher gilt: Zahlen Sie zweifelhafte Forderungen niemals! Wenn Sie ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten, sollten Sie die Ruhe bewahren. Eine Inkassogesellschaft kann Ihnen schließlich nichts schlimmeres antun, als Sie mit ständigen Mahnschreiben zu nerven oder Ihnen „weitere rechtliche Schritte“ mit horrenden Kostenexplosionen anzudrohen. Insbesondere kann das Inkassounternehmen keine Kosten festsetzen oder gar die Zwangsvollstreckung ohne Titel betreiben. Bei dem erstmaligen Erhalt einer „Zahlungsaufforderung“ sollten Sie den behaupteten Anspruch genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung können Sie dann getrost in den Mülleimer werfen