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Обязанности/права родителей, обязанности/права совершеннолетних детей.
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в ответ renata01 18.01.11 12:46
Mit 18 Jahren tritt die Volljährigkeit ein (§ 2 BGB) es endet die elterliche Sorge (§ 1626 ff. BGB) die Rechte und Pflichten der Eltern, für das Kind zu sorgen und das Kind nach außen zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB) sind mit dem 18. Geburtstag beendet.
Bis zum Eintritt des 18. Lebensjahres kann sich der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, noch darauf berufen, ihn treffe keine Barunterhaltsverpflichtung. Abgesehen von kurzfristigen Übergangsregelungen, die die Rechtsprechung den betroffenen Elternteilen zugibt, führt aber die Volljährigkeit des Kindes zu teilweise erheblichen finanziellen Verschiebungen. In sogenannten Mangelfällen kann das Kind leer ausgehen, wenn privilegierte jüngere Geschwister oder Ehefrauen vorhanden sind. Um allzu große Härten zu vermeiden, werden Karenzzeiten für solche Jugendliche bis 21 Jahren vorgesehen, die sich noch in Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil wohnen.
он же школьник, какой BaFög?
Bis zum Eintritt des 18. Lebensjahres kann sich der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, noch darauf berufen, ihn treffe keine Barunterhaltsverpflichtung. Abgesehen von kurzfristigen Übergangsregelungen, die die Rechtsprechung den betroffenen Elternteilen zugibt, führt aber die Volljährigkeit des Kindes zu teilweise erheblichen finanziellen Verschiebungen. In sogenannten Mangelfällen kann das Kind leer ausgehen, wenn privilegierte jüngere Geschwister oder Ehefrauen vorhanden sind. Um allzu große Härten zu vermeiden, werden Karenzzeiten für solche Jugendliche bis 21 Jahren vorgesehen, die sich noch in Schulausbildung befinden und bei einem Elternteil wohnen.
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