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Штраф за скачивание - ответный удар !

13.12.10 16:29
Re: Штраф за скачивание - ответный удар !
 
  Bormenn посетитель
в ответ Altwad. 13.12.10 15:35
Landgericht (LG) - первая инстанция для таких дел
Oberlandesgericht (OLG) - вторая(апелляция) инстанция
Bundesgerichtshof (BGH) - третья и последняя инстанция.
Учи матчасть!
В ответ на:
Für Streitigkeiten im Zivilrecht ist Gericht erster Instanz in der Regel das Amtsgericht, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht überschreitet (§ 23 GVG). Darüber hinaus ist das Amtsgericht in den Fällen des § 23 Nr. 2 GVG streitwertunabhängig zuständig. Die Berufungsinstanz ist dann grundsätzlich das Landgericht (§ 72 Abs. 1 GVG), ausnahmsweise das Oberlandesgericht (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG). Die Berufung in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist bei Streitwerten bis zu 600 Euro nur statthaft, wenn das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO).
Liegt der Streitwert oberhalb von 5000 Euro, so ist meist das Landgericht erste Instanz (Ausnahmen gelten beispielsweise bei wohnraummietrechtlichen Streitigkeiten). Berufungsinstanz ist dann das Oberlandesgericht.
Die Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof. Ausnahmen galten früher für Bayern, wo noch das Bayerische Oberste Landesgericht existierte. Es wurde zum 30. Juni 2006 aufgelöst.
Wird die Berufungsinstanz übersprungen, dann handelt es sich um eine so genannte Sprungrevision.
In Familien- oder Kindschaftssachen ist das Amtsgericht erste Instanz. Berufungsinstanz ist dabei bereits das Oberlandesgericht und Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof.

по русски:
http://www.wipo.int/edocs/mdocs/enforcement/ru/wipo_ace_2/wipo_ace_2_3.pdf
 

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