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абманунг от господина Шварца и его компании

09.12.10 14:44
Re: абманунг от господина Шварца и его компании
 
mrawe2 прохожий
Ответ Шварцу
SKW Schwarz Rechtsanwälte
Postfach 201742
800017 München
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegt Ihr Abmahnschreiben vom 06.12.2010 vor. Den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung weisen wir sowohl aus formellen als auch aus materiell-rechtlichen
Gründen zurück.
1.
Zunächst lässt Ihr Schreiben überhaupt nicht erkennen, wer dessen Aussteller ist. Auf Ihrem Briefkopf findet sich kein Sachbearbeiter. Auf der letzten Seite Ihres Schreibens findet sich zwar eine Unterschrift. Dort ist jedoch kein Rechtsanwalt namentlich benannt.
Insofern können wir nicht nachvollziehen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, eine Abmahnung
wie vorliegend auszusprechen.
2.
Darüber hinaus behaupten Sie, verschiedene russische Unternehmen zu vertreten. Weiter behaupten Sie, dass diese jeweils Inhaber der ausschließlichen Rechte an den von ihnen hergestellten bzw .vertriebenen Titeln in Deutschland sind.
Zum einen wird dies bestritten. Zum anderen geben Sie nicht einmal selbst an, um welche Rechte es sich hierbei handeln soll.
3.
Darüber hinaus fehlt in Ihrer Abmahnung jeglicher Hinweis dazu, um welches urheberrechtlich geschützte Werk es sich dabei handeln soll. Ohne diese Angabe kann die von Ihnen behauptete Urheberrechtsverletzung nicht nachvollzogen werden. Eine Stellungnahme hierzu ist daher nicht möglich.
4.
Aus den vorstehenden Gründen werden wir die Unterlassungsverpflichtungserklärung daher nicht abgeben. Wir erwarten zunächst eine Klarstellung der obigen Punkte.
5.
Nur der Vollständigkeit halber weisen wir auf folgendes hin: Sie drohen uns die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahren an. Die von Ihnen vorgelegten Vollmachten datieren jedoch allesamt aus Oktober 2010. Es ist daher auch davon auszugehen, dass Sie die maßgebliche Kenntnis von der angeblichen Urheberrechtsverletzung bereits zu diesem Zeitpunkt hatten. Dann allerdings fehlt es sicherlich an der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Wir gehen davon aus, dass Sie im Hinblick auf die prozessuale Wahrheitspflicht dieses Schreiben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
den 09.12.2010
 

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