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абманунг от господина Шварца и его компании

07.12.10 21:08
Re: абманунг от господина Шварца и его компании
 
  elisett прохожий
в ответ elisett 07.12.10 20:34
SKW Schwaz Rechtsanwälte Postfach 20 17 42 80017 München
München, den 06. Dezember 2010
OOO Klassik Partner u.a. ./.
Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit anliegender Vollmacht zeigen wir an, dass wir unter anderem die OOO
Knaccrx llaprnep (OOO Klassik Partner), die OOO Pyccxoe Cvacrue Xoyv
BrAeo (OOO Russkoe Stschaste Houm Video), die OOO Crygran MOHOII[/T
(ooo studija Monolit), die ooo Krnoraep BuAeo (OOO Kinotavr Video), die
OOO nK Mononnr (OOO PK Monolit), die OOO KAfiilnCO (OOO Kalypso) und
die 3AO 3OAI4AK PEKOPAC (ZAO Zodiak Rekords) vertreten'
'1. Unsere Mandanten sind marktführende russische Hersteller und
Vertriebe von Ton- und Bildtonträgern. Sie sind jeweils lnhaber der
ausschließlichen Rechte an den von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Titeln
(nachfolgend,,Werke") in Deutschland.
2. Wie unseren Mandanten nun bekannt geworden ist, werden Über lhr
Geschäftslokal unautorisierte Vervielfältigungsstücke der Werke, d.h.
Raubkopien und Raubpressungen, zum öffentlichen Verkauf angeboten und
tatsächlich verkauft. Uns liegen zum Beweis ausreichende und Überzeugende
Dokumentationen von Testkäufen vor, die diesen Tatbestand gerichtsverwertbar
belegen. So sind kürzlich von einem Testkäufer Raubkopieprodukte von
Rechteinhabern bei lhnen gesichtet und gekauft worden, was mit entsprechender
eidesstattlicher Versicherung, Quittungsbeleg über den Kauf und Fotos
nachgewiesen werden kann.
3. Durch das Anbieten und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke,
ohne die hierfür erforderlichen Rechte des jeweiligen Rechteinhabers eingeholt
zu haben, haben sie die Verbreitungsrechte gemäß $ 17 Abs. 1 urhG verletzt
und verstoßen ferner gegen das Verbot gemäß $ 96 Abs. 1 urhG, rechtswidrig
hergestellte Vervielfältigungsstücke zu verwerten. Erschwerend kommt hinzu,
dass diese Handlungen gewerbsmäßig und vorsätzlich vorgenommen werden.
Durch das rechtswidrige Anbieten und Verbreiten von Raubkopien und
Raubpressungen der Werke unserer Mandanten haben Sie sich wegen
vorsätzlicher gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung gemäß SS 106, 1Og,
108a UrhG strafbar gemacht. Dieses Verhalten wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder Geldstrafe sanktioniert (g 108a Abs. 1 UrhG).
Weiter haben unsere Mandanten lhnen gegenüber zivilrechtliche Ansprüche auf
unterlassung und schadensersatz gemäß S 97 Abs. 1 und 2 urhG. weiterhin
sind sie gemäß $ 101 urhG verpflichtet, unseren Mandanten Auskunft darüber
zu erteilen, woher sie die werke bezogen, an wen sie diese veräußert haben,
sowie über Absatz, umsatz, Gewinn und weitere lnformationen. unsere
Mandanten haben gleichfalls Anspruch auf Überlassung und Einsichtnahme in
Geschäfts-, Finanz- und Bankunterlagen (SS 101a Abs. 1 satz 2, 1o1b UrhG).
Der Anspruch auf Auskunftserteilung reicht dabei mindestens 1O Jahre zurück.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch unserer Mandanten auf vernichtung der
bei lhnen befindlichen Raubkopien und Raubpressungen (g 98 Abs. 1 UrhG).
4.a) Zur Ausräumung der wiederholungsgefahr und der Vermeidung weiterer
schäden fordern wir sie hiermit auf, die beigefiigte strafbewehrte
unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben, gerne auch
vorab per Fax oder PDF-Scan, bis zum
Freitag, den 10. Dezember 2010,12.00 Uhr, bei uns eingehend,
zurückzusenden.
Eine Verlängerung der Frist ist aufgrund der besonderen Dringlichkeit und des
weiterhin drohenden immensen schadens für unsere Mandanten nicht möglich.
wir weisen darauf hin, dass nur die Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung geeignet ist, die wiederholungsgefahr auszuräumen (st.
Rspr., BGH GRUR 1961, 138, 140 m.w.N.). Sofern die abgegebene
strafbewehrte Unterlassungserklärung inhaltlich nicht mit dem in der Abmahnung
übermittelten Entwurf übereinstimmt, besteht die Gefahr, dass die abgegebene
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Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nicht ausschließt und
gerichtliche Schritte weiterhin drohen (BGH, Urteil vom '17.09.2009, Az. I ZR
217 t07).
Sollten Sie die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit dem geforderten
lnhalt nicht fristgerecht abgeben, werden wir für unsere Mandanten umgehend
jeweils den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Die Kosten für
das Verfahren (Gerichtskosten und Aufwendungen für unsere Einschaltung und
die lhrer Anwälte) belaufen sich bei dem von uns typischerweise zugrunde
gelegten und weithin akzeptierten Streitwert von € 250.000,00 auf €.',4.594,74
alleine für das einstweilige Verfügungsverfahren eines unserer Mandanten in
erster lnstanz (ohne Schadensersatz). Die gesamten Kosten wären von lhnen zu
tragen. Eine Zwangsvollstreckung kann zur Kontopfändung sowie anderer
Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen lhres
Geschäftsbetriebs führen und diesen erheblich beeinträchtigen.
b) Hinzu kommt, dass Sie für den unseren Mandanten entstandenen
Schaden im Rahmen des Schadensersatzanspruchs haftbar sind. Der
Schadensersatzanspruch reicht dabei mindestens 10 Jahre zurück. Über alle
Verkäufe von Vervielfältigungsstücken mit Werken unserer Mandanten seit dem
Jahr 2000 ist daher Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen. Die Kosten für
die Buchprüfung tragen dabei Sie.
c) Gemäß $ 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG sind kraft Gesetzes ferner die
erforderlichen Aufwendungen im Hinblick auf Feststellung, ldentifizierung und
Verfolgung der Rechtsverletzung zu ersetzen.
Danach haben Sie in erster Linie die Kosten unserer Einschaltung zu erstatten
(BGH NJW 2002, 1494). Die Gerichte gehen in vergleichbaren Parallelverfahren
bei systematischem und gewerblichem Vertrieb von Raubkopien von Streitwerten
nicht unter € 250.000,00 aus (vgl. nur LG Köln MMR 2008, 126; OLG Hamburg
ZUM 2008, 66). Bei einem angenommenen Gegenstandswert von € 250.000,00
wären dies gesetzliche Anwaltsgebühren in Höhe von € 3.198,24 für jeden (!)
Rechteinhaber.
5. Unseren Mandanten liegt nichts an einer streitigen Auseinandersetzung
mit lhnen, sondern an einer effektiven Marktbereinigung von unautorisierter
Piraterieware. Angesichts der klaren Rechtslage liegt unseren Mandanten aber
etwas daran, den Vertrieb illegaler Raubkopien und Raubpressungen über lhr
Geschäft zu unterbinden.
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a) Unter der Voraussetzung einer fristgemäßen Abgabe der Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung sind unsere Mandanten zu einem weitgehenden und
fairen Entgegenkommen bereit und wÜrden sich mit folgender
vergleichsweisen Einigung zufrieden geben:
. Unsere Mandanten sehen gemeinsam von der Geltendmachung eines
Auskunftsanspruchs und anschließenden Forderung des gesamten
Schadensersatzes und der erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten ab
und reduzieren den Schadensersatzanspruch (einschließlich der von
unseren Mandanten verauslagten Aufwendungen und Auslagen) und die
Rechtsanwaltskosten auf pauschal € 7.550,00, der bis spätestens
Dienstag, den 14. Dezember 2010
auf das folgende Konto zu überweisen ist:
Kontoinhaber:
Konto-Nr.
BLZ:
Bankinstitut:
Aktenzeichen:
SKW Schwarz Rechtsanwälte
100 34 34 03
200 303 00
Donner & Reuschel
00164_AEG
. lm Gegenzug erklären sich unsere Mandanten mit Erhalt der
vollständigen Zahlung zum Verzicht auf gl!9 weiteren Rechte wegen
der vorgenannten Rechtsverletzungen bereit, einschließlich der
Geltendmachung höherer Schadensersatzansprüche, einer höheren
Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten und einer gerichtlichen
Durchsetzung von Auskunfts- und Vernichtungsansprüchen.
. Unsere Mandanten werden auf die Stellung eines Strafantrags
verzichten und von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen.
b) Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass - wie bereits in anderen
Fällen geschehen ein fruchtloser Fristablauf die oben dargestellten
Rechtsfolgen nach sich ziehen wird, unter anderem eine Strafverfolgung, die
Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen
Verfügung, die Durchsetzung der Auskunfts- und Schadensersatzansprüche
im Wege der Hauptsacheklage bei der zuständigen Urheberrechtskammer sowie
die Durchsetzung von Vernichtungsansprüchen. lnsbesondere werden unsere
Mandanten ihren Anspruch auf Freistellung von den Kosten unserer
Einschaltung in voller Höhe durchsetzen, der bei Nichtannahme des
vorstehenden Vergleichs automatisch und ohne weitere Warnung fällig wird. Es
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