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in Antwort volksblatt 19.10.10 11:37
В ответ на:
а то грозят в щуфу занести...
а то грозят в щуфу занести...
вот еще про шуфу и инкассо:
Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen?
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.
www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/inkassofirmen-und-ihre-drohunge...
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