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Штраф за скачивание фильмов!
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in Antwort stas_prelude 30.09.10 10:27
In einem aktuellen Fall hatte das AG Meschede über den Fall eines Familienvaters aus dem Sauerland zu entscheiden. Dieser hatte aus dem Internet über 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke aus den Bereichen Film, Musik und PC-Spiele herunter geladen. Das Gericht stellte das Verfahren wegen Verletzung des Urheberrechts gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2300.- Euro ein. Der Richter wies jedoch daraufhin, dass der “Raubkopierer” noch mit zivilrechtlichen Forderungen der Rechteinhaber zu rechnen habe. Vor dem Hintergrund dieser Forderungen verfügte der Richter die Einstellung des Verfahrens.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь