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Караул, помогите!!!
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в ответ IMES 04.09.10 20:10, Последний раз изменено 04.09.10 20:20 (cobra)
да.. я не знал..
В ответ на:
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ Befreiung) bekommen nur Studierende, die BAföG beziehen oder Studierende mit Schwerbehinderung (RF-Merkzeichen). Andere Befreiungsmöglichkeiten für Studierende (vor allem für ausländische Studierende) sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ausgeschlossen. Diese Befreiungsregelungen befinden sich in § 6 RGebStV.
Bei ausländischen Studierenden wird angenommen, dass die Rundfunkgebühren in dem bei der Ausländerbehörde nachzuweisenden Mitteln zum Lebensunterhalt enthalten sind.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ Befreiung) bekommen nur Studierende, die BAföG beziehen oder Studierende mit Schwerbehinderung (RF-Merkzeichen). Andere Befreiungsmöglichkeiten für Studierende (vor allem für ausländische Studierende) sind durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ausgeschlossen. Diese Befreiungsregelungen befinden sich in § 6 RGebStV.
Bei ausländischen Studierenden wird angenommen, dass die Rundfunkgebühren in dem bei der Ausländerbehörde nachzuweisenden Mitteln zum Lebensunterhalt enthalten sind.
