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штраф за скачивание фильма, что делать?

05.05.10 13:25
Re: штраф за скачивание фильма, что делать?
 
  marijka2010 знакомое лицо
в ответ salvi 05.05.10 13:11, Последний раз изменено 05.05.10 13:27 (marijka2010)
В ответ на:
wehe, wehe wenn ich auf das Ende sehe!
Musikdownloads im Netz!
Bei vielen sehr beliebt, die neusten
Charthits von Bushido, Lady Gaga oder Ich & Ich. Aktuelle Musik rund um die Uhr hören zu können, ohne gleich wieder tief in den Geldbeutel greifen zu müssen,ist „in“. Dabei stellen die kostenlosen Tauschbörsen im Internet eine
verlockende Möglichkeit dar. Schließlich will man als Mensch der Zeit so schnell wie möglich „up to date“ sein. Doch Vorsicht! Sobald man solche Plattformen betritt, hinterlässt man automatisch Spuren mit seiner IP-Adresse, die zurück verfolgt werden können. Daher sollte man sich im Nachhinein nicht wundern, wenn ein paar Tage später eine Abmahnung im
Briefkasten landet, die hohe Geldbeträge einfordern will. Hier gilt das Motto „Ruhe bewahren und nicht den Kopf in den Sand stecken“. „Gleich aus lauter
Angst die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wäre der falsche Weg.“, erklärte Christin Godglück Praktikantin bei der Neuen
Verbraucherzentrale. Verbraucherschützer Joachim Geburtig ergänzt, dass diese Erklärungen meist rechtlich nachteilige Klauseln für den Betroffenen enthalten.
Die Abmahnung gar nicht zu beachten, wäre ebenfalls ein Schritt in die falsche Richtung, da einstweilige Verfügungen die Folge sein könnten. Ein solches Verfahren ist unter Umständen mit immensen Kosten und rechtlichen Risiken verbunden und sollte vermieden werden.
-moz-background-inline-policy: continuous;">Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen. Dies kann im Rahmen einer Erstberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erfolgen. Bei Problemfällen wird gegebenenfalls auf einen im Urheberecht versierten Anwalt verwiesen. Einen Flyer zu dem Thema „Musik im Netz – Runterladen ohne Reinfall!“ erhalten Sie in allen Beratungsstellen des Landes.
class="article">Hinweis: Seit September 2008 kann ein Anwalt höchstens 100 Euro verlangen, wenn er erstmals bei einer Privatperson einen einfachen Urheberrechtsverstoß abmahnt. Der Bundestag wollte mit dieser Deckelung der Abmahngebühren findigen Anwälten das Wasser abgraben, die in solchen Fällen serienweise Abmahnungsbriefe verschickten und dafür bis zu mehrere hundert Euro verlangten. Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2062/09) lehnte eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde jetzt als "unzulässig" ab.

о музыке,но с фильмом, наверное ,то же самое.
 

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