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штраф за скачивание фильма, что делать?

04.05.10 10:15
Re: штраф за скачивание фильма, что делать?
 
batista1 старожил
batista1
в ответ salvi 03.05.10 11:41
Tipps:
* Wer sicher ist, dass er nichts heruntergeladen hat, weil er zum Beispiel gar keinen Internetzugang hat, sollte nicht zahlen und die Abmahnung ablehnen. Dazu reicht ein formloser Brief.
* Wer tatsächlich etwas heruntergeladen hat, sollte sich einen Anwalt nehmen und eine geänderte Unterlassungserklärung abgeben, die in der Abmahnung geforderten Anwaltsgebühren aber zurückweisen.
* Prinzipiell gilt: Besser keine Tauschbörsen nutzen, weil die IP-Adresse dabei immer gespeichert wird und zurückverfolgt werden kann.
* Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Internetzugang zu sichern! Sie haften, wenn andere Personen über Ihren Computer das Internet nutzen können, weil zum Beispiel Ihr WLAN-Zugang nicht gesichert ist.
полный источник здесь,
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0322/00_abmahnungen.jsp
 

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