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получателям российской пенсии

22.03.10 00:32
Re: получателям российской пенсии
 
  RVW коренной житель
in Antwort Pomeranez 22.03.10 00:23, Zuletzt geändert 22.03.10 00:36 (RVW)
Ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) ist ein Vertrag zwischen Sozialversicherungsträgern unterschiedlicher Staaten oder Nationen, der aus Sicht des Sozialversicherten dazu führt, gleiche oder ähnliche Leistungen seiner Heimat-Sozialversicherung auch auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten durch deren Sozialversicherungsträger in Anspruch nehmen zu können.
Deutschland hat mit folgenden Ländern ein Sozialversicherungsabkommen: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich mit seinen überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz , Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn und Zypern (nur griechischer Teil). (Stand August 2007)
Praktische Relevanz haben solche Abkommen bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit und Unfall oder auch beim Transfer von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung z. B. nach der Rückkehr von Gastarbeitern ins Heimatland oder dem Umzug von Deutschen ins Ausland. Darüber hinaus regeln die Abkommen im besonderen die Versorgung der Werkvertragsarbeitnehmer bei Krankheit oder nach einem Arbeitsunfall.


 

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