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Unterhalt. Barunterhalt. HAftungsquote

29.12.09 22:39
Re: Unterhalt. Barunterhalt. HAftungsquote
 
  KarapuZZka патриот
в ответ Galant 29.12.09 22:09
вот нашла, что вам подходит, тут как раз идёт речь о рангфолге, кстати по новому закону наоборот новая семья ( дети и жена) имеют болъше прав и вы должны как бы сначала их обеспечить, а потом уже ребёнка от 1-го брака и бывшую жену
Gleiche Auswirkungen hatte das alte Recht im Hinblick auf Unterhaltsansprüche der Kinder aus der neuen Beziehung und dies führte regelmäßig zu einer eindeutigen Benachteiligung der Zweitfamilie. Dieser Umstand hat sich nachweislich niedergeschlagen in der stetig steigenden Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder. Insoweit mehrten sich zunehmend die Stimmen, die eine Gleichstellung des Unterhaltsanspruchs des neuen Ehegatten, falls dieser Kinder betreut, gegenüber Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten, sowie eine Privilegierung des Kindesunterhalts, einforderten. Zum Zwecke der Umsetzung dieser Forderungen ist die bisherige gesetzliche Rangstufenregelung gekippt und durch ╖ 1609 BGB neu und vor allem klar geregelt worden.
Die neue Rangstufenregelung hat ein besonderes Augenmerk auf die vorrangige Wahrung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger unverheirateter Kinder gelegt und diese entsprechend gesetzlich postuliert. Darüberhinaus werden Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten nunmehr gleichrangig mit denen des neuen Ehegatten berücksichtigt.
а вот эту страничку почитайте, очень много полезного для себя найдёте
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/rangfolge.html
 

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