Login
Тем,кто получал или получает хартц 4
2602 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
in Antwort loliklolik 18.12.09 22:52, Zuletzt geändert 19.12.09 10:43 (loliklolik)
1)в этом Мустере нутжно перечислить все Бешеиды ,со дня получения которых,истекли указанные в конце каждого Бешеида сроки опротестования в 4 или 6 недель.Мустер,для тех кто получал Хартз 4,как семей так и одиночек
Hinweise für Alg II-Bezieher/innen zum Überprüfungsantrag
T Der Überprüfungsantrag muss bis vor der Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts eingelegt worden sein. Diese wird im Januar/Februar 2010 erwartet. Der Überprüfungsantrag sollte bis Ende Dezember 2009 gestellt sein, da er dann auch noch bis zum Jahr 2005 zurückwirkt. Wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.
T Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, auch der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid notwendig, um das Verfahren offen zu halten. Wenn die Behörde lediglich mitgeteilt hat, dass sie mit der Entscheidung noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will, ist kein Widerspruch notwendig.
╖ Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail genügt nicht! Bei Fax sollte gleichzeitig das Original per Post zugesandt oder direkt abgegeben werden, da eine kopierte Unterschrift nicht eigenhändig ist. In diesem Fall auf beiden Fassungen die Angabe "vorab per Fax" hinzufügen.
╖ Lassen Sie sich den Eingang des Überprüfungsantrags/ Widerspruchs beim Amt auf einer Kopie schriftlich bestätigen oder schmeißen Sie den Widerspruch nur mit einem Zeugen ein. Um den Anspruch auf Nachzahlung zu sichern, müssen Sie im Zweifel den Zugang der Schreiben beim Amt beweisen.
╖ Beratung im Einzelfall kann von Tacheles e.V. bei den Überprüfungs- und Widerspruchsverfahren aufgrund der BVerfG-Entscheidung nicht geleistet werden. Hier wenden Sie sich bitte an örtliche Beratungsstellen oder Anwälte (www.my-sozialberatung.de ).
╖ Es ist nicht sicher, dass es ausgehend von der BVerfG-Entscheidung rückwirkend Geld gibt. Die Chance ist nicht sehr groß, aber sie besteht. Vor diesem Hintergrund ist allen, die sich solche Ansprüche sichern wollen, zu raten einen Überprüfungsantrag/Widerspruch einzulegen. Sollte nachgezahlt werden, dann nur in den Fällen in denen ein Überprüfungsantrag/Widerspruch eingelegt wurde (für die jeweiligen Zeiträume).
╖ Dieses Blatt ist für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt. Senden Sie nur das nachfolgende Blatt an die Behörde.
╖ Passen Sie bitte das Musterschreiben an den entsprechenden Stellen an Ihre Verhältnisse an.
MUSTER:
______________________ _______________,2009
______________________
______________________
An: (Behörde)
______________________
______________________
______________________
Überprüfungsantrag gem. ╖ 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide
BG-Nummer:______________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich / meine Familie / Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beziehe/n seit dem / oder ca. seit
__________________ Leistungen nach dem SGB II / Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ihnen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach ╖╖ 20, 28 SGB II ermittelt.
Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie für diesen Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantrage ich hiermit eine Überprüfung gemäß ╖ 44 SGB=X.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20.10.2009 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen LSG und vom BSG vorgelegten Vorlagebeschlüsse in denen jeweils gemäß dem Art. 100 GG zu prüfen ist, ob ╖╖ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In der Verhandlung betonte das Gericht ausdrücklich, dass neben den Regelleistungen für Kinder auch die Regelleistungen für Erwachsene überprüft werden.
Unter Bezug auf die Vorlagebeschlüsse der beiden Gerichte in den Ausgangsverfahren bin ich der Ansicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide möglicherweise rechtswidrig sind und eine höhere Leistung an mich zu zahlen gewesen wäre. Auch bezieht sich der Überprüfungsantrag auf eine etwaige für verfassungswidrig erklärte teilweise oder gänzliche Anrechnung des Kindergeldes (╖ 11 Abs. 1 SGB II) und in der Höhe zu geringe oder unberücksichtigte einmalige Bedarfe. Dies bezieht sich auch auf eine zu geringe oder unberücksichtigte Leistung für Stromkosten, Warmwasserkosten, wachstumsbedingten Kleidungsbedarf für Kinder/Jugendliche und den Mehrbedarf nach ╖ 21 SGB II oder ╖ 30 SGB XII.
Mit meinem heutigen Überprüfungsantrag komme ich der Ausschlussregelung des ╖ 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. ╖ 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16). Der Ausschluss gilt nur, wenn der Überprüfungsantrag nach der Verkündung durch das BVerfG gestellt wurde.
Ferner bitte ich um eine Verzinsung etwaiger Nachzahlungsbeträge nach ╖ 44 Abs. 1 SGB I.
Ich bitte um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung dieses Antrages.
Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, lege ich hiermit aus oben genannten Gründen Widerspruch gegen sie ein bzw. erweitere schon eingelegte Widersprüche oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.
Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich dieser (ergänzende) Überprüfungsantrag auch auf die Zeiträume vor und nach der Zusicherung.
Ferner beantrage ich hiermit, das Überprüfungsverfahren bis zur Entscheidung und Entscheidungsveröffentlichung des BVerfG ruhend zu stellen. Eine vorherige Entscheidung durch Ihre Behörde ist auf Grund der offenen Rechtsfrage unsinnig und würde meinerseits nur zu einem weiteren Widerspruch und evtl. Klage führen.
Sollten Sie meinen Antrag nicht entsprechen, bitte ich um eine ausführliche schriftliche Begründung (╖ 35 Abs. 1 SGB X).
Insofern ich Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (BG) mit mehreren Personen bin, beantrage ich in deren Auftrag, als Bevollmächtigter der BG die Überprüfung der Leistungen (╖ 13 Abs. 1 SGB X), in Bezug auf meine Kinder als deren gesetzlichen Vertreter. Die Bevollmächtigung wird zugesichert, sollte sie erforderlich sein, kann sie selbstverständlich auf Verlangen nachgewiesen werden (╖ 13 Abs. 1 S. 3 SGB X).
Mit freundlichem Gruß
Hinweise für Alg II-Bezieher/innen zum Überprüfungsantrag
T Der Überprüfungsantrag muss bis vor der Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts eingelegt worden sein. Diese wird im Januar/Februar 2010 erwartet. Der Überprüfungsantrag sollte bis Ende Dezember 2009 gestellt sein, da er dann auch noch bis zum Jahr 2005 zurückwirkt. Wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich.
T Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, auch der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid notwendig, um das Verfahren offen zu halten. Wenn die Behörde lediglich mitgeteilt hat, dass sie mit der Entscheidung noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will, ist kein Widerspruch notwendig.
╖ Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail genügt nicht! Bei Fax sollte gleichzeitig das Original per Post zugesandt oder direkt abgegeben werden, da eine kopierte Unterschrift nicht eigenhändig ist. In diesem Fall auf beiden Fassungen die Angabe "vorab per Fax" hinzufügen.
╖ Lassen Sie sich den Eingang des Überprüfungsantrags/ Widerspruchs beim Amt auf einer Kopie schriftlich bestätigen oder schmeißen Sie den Widerspruch nur mit einem Zeugen ein. Um den Anspruch auf Nachzahlung zu sichern, müssen Sie im Zweifel den Zugang der Schreiben beim Amt beweisen.
╖ Beratung im Einzelfall kann von Tacheles e.V. bei den Überprüfungs- und Widerspruchsverfahren aufgrund der BVerfG-Entscheidung nicht geleistet werden. Hier wenden Sie sich bitte an örtliche Beratungsstellen oder Anwälte (www.my-sozialberatung.de ).
╖ Es ist nicht sicher, dass es ausgehend von der BVerfG-Entscheidung rückwirkend Geld gibt. Die Chance ist nicht sehr groß, aber sie besteht. Vor diesem Hintergrund ist allen, die sich solche Ansprüche sichern wollen, zu raten einen Überprüfungsantrag/Widerspruch einzulegen. Sollte nachgezahlt werden, dann nur in den Fällen in denen ein Überprüfungsantrag/Widerspruch eingelegt wurde (für die jeweiligen Zeiträume).
╖ Dieses Blatt ist für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt. Senden Sie nur das nachfolgende Blatt an die Behörde.
╖ Passen Sie bitte das Musterschreiben an den entsprechenden Stellen an Ihre Verhältnisse an.
MUSTER:
______________________ _______________,2009
______________________
______________________
An: (Behörde)
______________________
______________________
______________________
Überprüfungsantrag gem. ╖ 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide
BG-Nummer:______________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich / meine Familie / Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beziehe/n seit dem / oder ca. seit
__________________ Leistungen nach dem SGB II / Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ihnen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach ╖╖ 20, 28 SGB II ermittelt.
Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie für diesen Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantrage ich hiermit eine Überprüfung gemäß ╖ 44 SGB=X.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20.10.2009 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen LSG und vom BSG vorgelegten Vorlagebeschlüsse in denen jeweils gemäß dem Art. 100 GG zu prüfen ist, ob ╖╖ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In der Verhandlung betonte das Gericht ausdrücklich, dass neben den Regelleistungen für Kinder auch die Regelleistungen für Erwachsene überprüft werden.
Unter Bezug auf die Vorlagebeschlüsse der beiden Gerichte in den Ausgangsverfahren bin ich der Ansicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide möglicherweise rechtswidrig sind und eine höhere Leistung an mich zu zahlen gewesen wäre. Auch bezieht sich der Überprüfungsantrag auf eine etwaige für verfassungswidrig erklärte teilweise oder gänzliche Anrechnung des Kindergeldes (╖ 11 Abs. 1 SGB II) und in der Höhe zu geringe oder unberücksichtigte einmalige Bedarfe. Dies bezieht sich auch auf eine zu geringe oder unberücksichtigte Leistung für Stromkosten, Warmwasserkosten, wachstumsbedingten Kleidungsbedarf für Kinder/Jugendliche und den Mehrbedarf nach ╖ 21 SGB II oder ╖ 30 SGB XII.
Mit meinem heutigen Überprüfungsantrag komme ich der Ausschlussregelung des ╖ 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. ╖ 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16). Der Ausschluss gilt nur, wenn der Überprüfungsantrag nach der Verkündung durch das BVerfG gestellt wurde.
Ferner bitte ich um eine Verzinsung etwaiger Nachzahlungsbeträge nach ╖ 44 Abs. 1 SGB I.
Ich bitte um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung dieses Antrages.
Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, lege ich hiermit aus oben genannten Gründen Widerspruch gegen sie ein bzw. erweitere schon eingelegte Widersprüche oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.
Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich dieser (ergänzende) Überprüfungsantrag auch auf die Zeiträume vor und nach der Zusicherung.
Ferner beantrage ich hiermit, das Überprüfungsverfahren bis zur Entscheidung und Entscheidungsveröffentlichung des BVerfG ruhend zu stellen. Eine vorherige Entscheidung durch Ihre Behörde ist auf Grund der offenen Rechtsfrage unsinnig und würde meinerseits nur zu einem weiteren Widerspruch und evtl. Klage führen.
Sollten Sie meinen Antrag nicht entsprechen, bitte ich um eine ausführliche schriftliche Begründung (╖ 35 Abs. 1 SGB X).
Insofern ich Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (BG) mit mehreren Personen bin, beantrage ich in deren Auftrag, als Bevollmächtigter der BG die Überprüfung der Leistungen (╖ 13 Abs. 1 SGB X), in Bezug auf meine Kinder als deren gesetzlichen Vertreter. Die Bevollmächtigung wird zugesichert, sollte sie erforderlich sein, kann sie selbstverständlich auf Verlangen nachgewiesen werden (╖ 13 Abs. 1 S. 3 SGB X).
Mit freundlichem Gruß
fotografiekassel.com