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помогите, отказ от выплат
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in Antwort nata.win 04.12.09 13:30, Zuletzt geändert 04.12.09 14:41 (marco_materazzi)
Für die Sozialhilfe sind die Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Die Mitarbeiter der Sozialämter sind verpflichtet, Anträge anzunehmen. Sollte die Antragsannahme verweigert werden, sollte der Antrag per Post verschickt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag wegen der Versendebescheinigung als Einschreiben zu verschicken. Der Antrag muß nicht persönlich abgeben werden, er kann auch von einem Boten übergeben werden. Außerdem könnt Ihr den Antrag bei jeder öffentlichen Institution - mit Ausnahme der Polizei - abgeben. So auch am Samstagabend bei der Feuerwehr.
http://%3Cbr%3Ehttp%3A//www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp
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I'm a very simple man,notorischer Skeptiker, Störenfried, Gehirnforscher, Sozialtheoretiker und Troublemaker
