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Betriebskostenabrechnung
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в ответ viktor1948 04.10.09 23:27
Warum denken Sie, dass dem Mieter die Verpflichtung trifft, seine neue Adresse ungefragt mitzuteilen? Ist es nicht die Sache des Vermieters dafür Sorge zu tragen, dass er sein Geld vom Mieter noch bekommt?
Der Mieter ist verpflichtet wahrheitsgemäß seine neue Adresse zu offenbaren, ob er aber darüber hinaus noch den Vermieter darauf hinzuweisen hat, die Adresse abzufragen, dies bezweifle ich. Hinzu kommt, dass der Mieter sich beim Meldeamt ordnungsgemäß angemeldet hat und auch noch der Post entsprechenden Auftrag erteilt hat. Der Vermieter hatte über ein Jahr Zeit, um sich beim Meldeamt nach der neuen Adresse zu erkundigen. Hat er dies nicht rechtzeitig gemacht, so kann er sich auch nicht entlasten.
P.S. Ein Anwalt ist nicht gleich Wissen
Der Mieter ist verpflichtet wahrheitsgemäß seine neue Adresse zu offenbaren, ob er aber darüber hinaus noch den Vermieter darauf hinzuweisen hat, die Adresse abzufragen, dies bezweifle ich. Hinzu kommt, dass der Mieter sich beim Meldeamt ordnungsgemäß angemeldet hat und auch noch der Post entsprechenden Auftrag erteilt hat. Der Vermieter hatte über ein Jahr Zeit, um sich beim Meldeamt nach der neuen Adresse zu erkundigen. Hat er dies nicht rechtzeitig gemacht, so kann er sich auch nicht entlasten.
P.S. Ein Anwalt ist nicht gleich Wissen
