Вход на сайт
Abmahnung
773 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ nicolasbokov 10.06.09 13:02
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html
Voss ging nun gerichtlich gegen seinen Provider T-Online vor, der seine IP-Nummer entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. Im Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt, dass diese Praxis der Speicherung von IP-Nummern bei Flatrates rechtswidrig ist. T-Online versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren, der Bundesgerichtshof lehnte jedoch im November 2006 die Beschwerde gegen das Urteil des LG Darmstadt ab (vgl. BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen). Seitdem sind gut zwei Monate vergangen, in denen die deutschen Flatrate-Anbieter Zeit hatten, sich auf die Rechtslage einzustellen.
Telepolis befragte 60 Flatrate-Anbieter aus den Bereichen DSL, Kabel, Powerline und WiMAX nach ihrer Praxis zur IP-Nummernspeicherung. 18 Anbieter antworteten eindeutig, dass Sie bei ihren Flatrate-Angeboten keine IP-Nummern speichern. Vor allem kleine Unternehmen wie BetaPower erwiesen sich nicht nur als die besseren Datenschützer, sondern antworteten auch erheblich schneller als etwa T-Online, AOL und freenet. Aber auch einige große Unternehmen wie Strato und Versatel verneinten die Speicherung von IP-Nummern.
Drei der Anbieter - 1&1, GMX und Gelsen-Net - verwiesen auf den Backbonebetreiber, der die IP-Nummern vergibt und sie ebenfalls speichern kann. 1&1 und GMX nutzen als Backbone die eher speicherungsfreudige Telekom, GelsenNet dagegen Versatel - ein Unternehmen, das selbst nicht speichert. Wenn GMX und 1&1 also die Wahrheit sagen und tatsächlich keine Daten vorhalten, dann kann eine beim Backbonebetreiber gespeicherte IP-Nummer nicht mit Namen und Adresse des Kunden in Verbindung gebracht werden.
Voss ging nun gerichtlich gegen seinen Provider T-Online vor, der seine IP-Nummer entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes gespeichert und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hatte. Im Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt, dass diese Praxis der Speicherung von IP-Nummern bei Flatrates rechtswidrig ist. T-Online versuchte sich gegen diese Entscheidung zu wehren, der Bundesgerichtshof lehnte jedoch im November 2006 die Beschwerde gegen das Urteil des LG Darmstadt ab (vgl. BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen). Seitdem sind gut zwei Monate vergangen, in denen die deutschen Flatrate-Anbieter Zeit hatten, sich auf die Rechtslage einzustellen.
Telepolis befragte 60 Flatrate-Anbieter aus den Bereichen DSL, Kabel, Powerline und WiMAX nach ihrer Praxis zur IP-Nummernspeicherung. 18 Anbieter antworteten eindeutig, dass Sie bei ihren Flatrate-Angeboten keine IP-Nummern speichern. Vor allem kleine Unternehmen wie BetaPower erwiesen sich nicht nur als die besseren Datenschützer, sondern antworteten auch erheblich schneller als etwa T-Online, AOL und freenet. Aber auch einige große Unternehmen wie Strato und Versatel verneinten die Speicherung von IP-Nummern.
Drei der Anbieter - 1&1, GMX und Gelsen-Net - verwiesen auf den Backbonebetreiber, der die IP-Nummern vergibt und sie ebenfalls speichern kann. 1&1 und GMX nutzen als Backbone die eher speicherungsfreudige Telekom, GelsenNet dagegen Versatel - ein Unternehmen, das selbst nicht speichert. Wenn GMX und 1&1 also die Wahrheit sagen und tatsächlich keine Daten vorhalten, dann kann eine beim Backbonebetreiber gespeicherte IP-Nummer nicht mit Namen und Adresse des Kunden in Verbindung gebracht werden.
Человека карают
только те боги, в которых он верит
Фашизм будет разбит
Человека карают только те боги, в которых он верит