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Дискриминация? Продолжение...
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in Antwort SobakaNaSene 29.08.08 14:44
Der Anspruch auf Schadensersatz muss binnen zwei Monaten nach Ablehnung der Bewerbung bzw. nach Kenntnis von der Benachteiligungshandlung schriftlich geltend gemacht werden, ╖ 15 Absatz 4. Wird eine Klage erforderlich, so ist eine weitere Frist von drei Monaten ab schriftlicher Geltendmachung zu beachten, ╖ 61b Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz.