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еврейская эммиграция отказ посольства

11.06.07 18:21
Re: еврейская эммиграция отказ посольства
 
Dresdner министр без портфеля
Dresdner
в ответ vareaz 09.06.07 08:40
В ответ на:
вот что они написали
Ihre vorgelegten Dokumente entsprechen nicht den in den einschlägigen Bestimmungen festgelegten Anforderungen zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer in der Bundesrepublik Deutschland. Danach sind lediglich alte Dokumente berücksichtigungsfähig, aus denen sich die jüdische Abstammung des Antragstellers nach mindestens einem Elternteil ergibt. Eine nur als Zweitanfertigung vorgelegte Geburtsurkunde reicht nicht aus, um eine jüdische Abstammung oder Verwandtschaftsverhältnisse nachzuweisen. Auch Bescheinigungen und ähnliches sind alleine grundsätzlich nicht anerkennungsfähig.
Ihre Antrage auf Aufnahme im Rahmen der jüdischen Emigration müssen daher abgelehnt werden.
Sämtliche Unterlagen, die als Anlage zu Ihren Zuschriften am 15. und am 21.05.2007 in Kopie in der Botschaft eingegangen sind, wurden bei dieser Entscheidung berücksichtigt.
Die Ihnen erteilte Aufnahmezusage wird - nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesland und dem Auswärtigen Amt hiermit zurückgenommen. Eine Visaerteilung ist lediglich für <мама> möglich, da sie eine jüdische Abstammung nach dem Vater durch ein anerkennungsfähiges altes Dokument belegen konnte.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Gerichtssprache ist ausschließlich Deutsch. Die Klage muß den Klager, die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin) und das Klagebegehren bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, daß alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Zunächst können Sie jedoch auch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei der Botschaft eine Überprüfung beantragen (Remonstration). Dem Remonstrationsschreiben und ggfs. weiteren Unterlagen ist jeweils eine deutsche Übersetzung beizufügen. Sie erhalten dann nach Abschluß der Überprüfung von der Botschaft einen neuen Bescheid. In diesem Fall ist für den Beginn der Frist zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht die Zustellung des neuen Bescheids maßgeblich. Sollten Sie zugleich einen Remonstrationsantrag stellen und Klage beim Verwaltungsgericht erheben, wurde der Remonstrationsantrag als gegenstandslos betrachtet
если в суд подавать, то есть ли шанс на положительное решение??

шанс есть, если у Вас есть в наличии старые документы, подверждающие Ваши и бабушки притязания (все-таки я оказался прав в своей гипотезе о причинах отказа)... но сначала лучше написать ремонстрацию...
 

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