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еврейская эммиграция отказ посольства

09.06.07 08:40
Re: еврейская эммиграция отказ посольства
 
vareaz прохожий
vareaz
in Antwort Dresdner 08.06.07 16:40
вот что они написали
Ihre vorgelegten Dokumente entsprechen nicht den in den einschlagigen Bestimmungen festgelegten Anforderungen zur Aufnahme judischer Zuwanderer in der Bundesrepublik Deutschland. Danach sind lediglich alte Dokumente beriicksichtigungsfahig, aus denen sich die judische Abstammung des Antragstellers nach mindestens einem Elternteil ergibt. Eine nur als Zweitanfertigung vorgelegte Geburtsurkunde reicht nicht aus, um eine judische Abstammung oder Verwandtschaftsverhaltnisse nachzuweisen. Auch Bescheinigungen und ahnliches sind alleine grundsatzlich nicht anerkennungsfahig.
Ihre Antrage auf Aufnahme im Rahmen der judischen Emigration müssen daher abgelehnt werden.
Samtliche Unterlagen, die als Anlage zu Ihren Zuschriften am 15. und am 21.05.2007 in Kopie in der Botschaft eingegangen sind, wurden bei dieser Entscheidung beriicksichtigt.
Die Ihnen erteilte Aufnahmezusage wird - nach Rucksprache mit dem zustandigen Bundesland und dem Auswartigen Amt- hiermit zuriickgenommen. Eine Visaerteilung ist lediglich fur "мама" moglich, da sie eine judische Abstammung nach dem Vater durch ein anerkennungsfahiges altes Dokument belegen konnte.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin, KirchstraBe 7,10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaftsstelle erhoben werden. Die Gerichtssprachc ist ausschliefilich Deutsch. Die Klage muB den Klager, die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswartige Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin) und das Klagebegehren bezeichnen. Sie soil einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begriindung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefugt werden, daB alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten konnen.
Zunachst konnen Sie jedoch auch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei der Botschaft eine Uberprufung beantragen (Remonstration). Dem Remonstrationsschreiben und ggfs. weiteren Unterlagen ist jeweils eine deutsche Ubersetzung beizufiigen. Sie erhalten dann nach AbschluB der Uberprtifung von der Botschaft einen neuen Bescheid. In diesem Fall ist fur den Beginn der Frist zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht die Zustellung des neuen Bescheids maBgeblich. Sollten Sie zugleich einen Remonstrationsantrag stellen und Klage beim Verwaltungsgericht erheben, wurde der Remonstrationsantrag als gegenstandslos betrachtet
если в суд подавать, то есть ли шанс на положительное решение??
 

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