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Отказ. Причина - православие

18.12.06 00:40
Re: Отказ. Причина - православие
 
!эли! свой человек
!эли!
в ответ hamelner 17.12.06 23:15, Последний раз изменено 18.12.06 00:41 (!эли!)
да я неправильно выразился, но вы прекрасно поняли что я имею ввиду ,поэтому и не ответили на мои вопросы
хотя молчание это тоже ответ

а вот немного для понятия что,откуда и зачем
Auszug aus dem Bericht der "Zuwanderungskommission"
Zuwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion - Grundlagen der Zuwanderung
Einhergehend mit dem stetig steigenden Antisemitismus in der ehemaligen Sowjetunion reisten 1990 mehr und mehr Juden vor allem in die DDR ein und baten bei der jüdischen Gemeinde in Ostberlin um Aufnahme und Hilfe. Am 11. Juli 1990 beschloss die DDR-Regierung die Gewährung der Einreise und des ständigen Aufenthalts für Juden aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese Regelung wurde nicht in den Einigungsvertrag der beiden deutschen Staaten übernommen, so dass dieses ungeregelte Flüchtlingsproblem auf Bitten des Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland der Innenministerkonferenz vorgelegt wurde. Mit Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1991 wurde die Aufnahme von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion dann in der heutigen Form geregelt. Hierdurch wollte Deutschland seine Verantwortung für das gegenüber Juden begangene Unrecht wahrnehmen. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Stärkung der Lebensfähigkeit jüdischer Gemeinden in Deutschland sollte Juden aus der früheren Sowjetunion eine neue Heimat geboten werden. Es wurde seinerzeit verabredet, dass die Einreise von Juden aus der Sowjetunion - ohne zahlenmäßige und zeitliche Begrenzung, aber entsprechend der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Länder - aufgrund von Einzelfallentscheidungen in entsprechender Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes in Deutschland ermöglicht wird. Dadurch erhalten die jüdischen Migranten mit ihrer Aufnahme grundsätzlich den Status eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, durch den sie auch Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen (z.B. Sprachkurse, Unterbringung, Sozialhilfe) haben, und es wird ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Ehegatten, minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder, die im Haushalt des Aufnahmeberechtigten leben, können zusammen mit dem Zuzugsberechtigten einreisen, wenn sie in den Antrag einbezogen werden.
 

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