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Вопрос Дрезднеру: неправомерные записи в паспортах

04.04.03 11:02
Re: Вопрос Дрезднеру: неправомерные записи в паспортах
 
Dresdner Veteran
Dresdner
in Antwort BlackTaurus 03.04.03 22:07
У меня ссылка работает, но специально для Вас перепечатываю. Что здесь ответы, а что вопросы догадайтесь сами...
Ограничения в виде на жительство - ответ из
Нюрнберга
автор: ggv [14.04.2002]
вариант
для печати
Я написал от имени Vorota e.V. в Auslaenderamt Nuernberg с просьбой
прояснить ограничения, которыми снабжается вид на жительство для евреев
из бывшего СССР (ограничение по земле, разрешение на работу, запрет на
частное предпринимательство). Запрос был отправлен 1 апреля 2002 по
адресу ep@stadt.nuernberg.de. Ответ поступил 5 апреля, также по E-Mail,
от Herr Lehr, Verwaltungsfachwirt.
Первый вопрос касался привязки к земле.
Uns liegt vor eine "Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Abgeordneten.", Drucksache 12/229, 12.03.91
Ich zitiere:
"Grundsaetzlich besteht keine raeumliche Beschaenkung. Die
Bundeslaender haben sich jedoch darauf verstaendigt, die
Aufenthaltserlaubnis vorerst, d.h. fuer die Dauer der
Inanspruchnahme der Eingliederungshilfen und des Bezug von
Sozialhilfe, raeumlich auf das jeweils aufnehmende Bundesland zu
beschraenken. Die Beschraenkung entfaellt spaetestens mit
Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit oder, wenn es erforderlich ist,
damit eine Erwerbstaetigkeit angenommen werden kann."
In die Aufenthaltserlaubnis wird in Bayern haeufig folgendes als
Nebenbestimmung eingetragen:
"Wohnsitznahme nur im Freistaat Bayern".
Da fehlt leider jegliche Hinweis darauf, dass diese Beschraenkung
mit Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit erlischt.
Wie funktioniert es in der Praxis?
Falls einer anfaengt zu arbeiten, kann er beim Auslaenderamt
das Entfernen von dieser Nebenbestimmung beantragen? Gibt es
zusaetzliche Voraussetzungen dafuer?
Falls eine Person eine Stelle in einem anderen Bundesland
findet, wie muss sie genau vorgehen, damit die bayerische
Beschraenkung die Aufnahme der neuen Erwerbstaetigkeit nicht
hindert?
Die Beschraenkung der Wohnsitznahme erlischt nicht "automatisch", d. h.
falls eine Erwerbstaetigkeit ausgeuebt wird und keine Sozialhilfe mehr
bezogen wird, kann die Auflage gestrichen werden. Hierzu ist die
persoenliche Vorsprache bei der Auslaenderbehoerde unter Vorlage des
Passes, einem Nachweis vom Sozialamt (das keine Sozialhilfe bezogen wird)
und einer Lohnabrechnung oder einer Arbeitsbescheinigung erforderlich.
Fuer die Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit ausserhalb Bayerns ist zu
unterscheiden, ob tatsaechlich noch Sozialhilfe bezogen wird oder nicht.
Bei Bezug von Sozialhilfe in Nuernberg und der Moeglichkeit der Aufnahme
einer Erwerbstaetigkeit ausserhalb Bayerns ist die Auslaenderbehoerde
nicht zustaendig. Hierbei handelt es sich um ein Verteilungsverfahren,
welches der Landesaufnahmestelle unterliegt. Sollte keine Sozialhilfe
mehr bezogen werden, da bereits eine Erwerbstaetigkeit ausgeuebt wird,
siehe erster Absatz.
Далее речь идет о разрешении на работу.
Ganz allgemeine Nebenbestimmung heisst:
"Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstaetigkeit nur gemaess
gueltiger Arbeitserlaubnis gestattet."
Jeder Versuch solche Arbeitserlaubnis beim zustaendigen
Arbeitsamt zu beantragen endet mit solchem Schreiben vom
Arbeitsamt:
"Sie beduerfen keiner Arbeitsgenehmigung, weil Ihnen eine
unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. ? 284 SGB III"
Warum werden dann solche Nebenbestimmungen trotzdem in
Aufenthaltserlaubnis eingetragen?
Diese Nebenbestimmungen werden inzwischen nicht mehr verfuegt, da es sich
um reines Arbeitsrecht handelt. D. h. jeder Auslaender der eine
Erwerbstaetigkeit aufnehmen will, bedarf grundsaetzlich der Genehmigung
der Arbeitsverwaltung. Hiervon gibt es Befreiungen und Ausnahmen, welche
aber der Zustaendigkeit der Arbeitsverwaltung unterliegen. Hinzuzufuegen
ist, dass Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis generell keine
Arbeitserlaubnis brauchen.
И последний мой вопрос был о запрете на частное предпринимательство,
который стоит, например, в моем паспорте.
Einige Personen bekommen zusaetzlich folgende Beschraenkung
(nicht alle, aber z.B. alle im Landratsamt Amberg-Sulzbach):
"Selbststaendige Erwerbstaetigkeit oder vergleichbare
unselbststaendige Erwerbstaetigkeit nicht gestattet."
Sind solche Nebenbestimmungen auch in Nuernberg eine Regel?
Was ist gesetzliche Grundlage dafuer bzw. welche
Verwaltungsvorschrift fordert das?
Unter welchen Umstaenden kann diese Beschraenkung aufgehoben
werden?
Die Auslaenderbehoerde Nuernberg verfuegt keine Auflagen fuer
Kontingentfluechtlinge, ausser der Wohnsitzbeschraenkung. Weitere
Auskuenfte hierzu, richten Sie bitte an die entsprechenden
Auslaenderbehoerden.
не поймите меня правильно!
 

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