Deutsch

нужна консультация адвоката

20.12.14 20:08
Re: нужна консультация адвоката
 
aschnurrbart патриот
aschnurrbart
в ответ Userk 20.12.14 19:34, Последний раз изменено 20.12.14 20:09 (aschnurrbart)
В ответ на:
есть документы на прабабушку жены и братьев и сестер, оригинальные , старые.... есть повторное свидетельство о рождении бабушки, выданное в 1998 году, соответственно те документы подтверждают, что бабушки свидетельство действительное, не смотря на дату выдачи после 1990 года, выходит бабушка еврейка, дочка соответственно, а внучка (жена) выходит дочкой еврейки, ведь так?

....
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die beklagte Bundesrepublik hingegen zur Neubescheidung verpflichtet. Er hat seine Entscheidung damit begründet, dass der klagende Familienvater nach der Anordnung des Bundesministeriums des Innern über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009 dem Kreis der Zuwanderungsberechtigten angehöre, da er durch staatliche, vor 1990 ausgestellte Personenstandsurkunden seine Abstammung von einer jüdischen Großmutter nachgewiesen habe. Die in der Gestalt einer veröffentlichten Verwaltungsvorschrift erlassene Anordnung habe den Charakter einer Rechtsnorm und gewähre einen Anspruch auf Einhaltung des darin Zugesagten. Nach der Anordnung genüge die Abstammung von einem jüdischen Elternteil. Diese Regelung sei dahin auszulegen, dass es nicht auf die jüdische Nationalität eines Elternteils ankomme, sondern dessen jüdische Abstammung genüge.
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat auf die Revision der Bundesrepublik das Berufungsurteil aufgehoben und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts können die Kläger unmittelbar aus der Anordnung des Bundesministeriums des Innern keinen Anspruch herleiten. Nach der vom Gesetzgeber im Mai 2007 eingeführten Neuregelung in § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz kann das Bundesministerium des Innern zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass das Bundesamt bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Macht das Bundesministerium von dieser Befugnis Gebrauch, handelt es sich um eine politische Leitentscheidung. Diese unterliegt grundsätzlich keiner gerichtlichen Überprüfung. Als verwaltungsinterne Weisung bindet sie unmittelbar nur das Bundesamt bei der Ausübung seines Aufnahmeermessens. Außenwirkung kommt ihr - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtscharakter vergleichbarer Verwaltungsanordnungen - nur mittelbar über die Verpflichtung der Behörden und Gerichte zur Beachtung von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu, wenn und soweit sich eine Behördenpraxis tatsächlich herausgebildet hat. Im vorliegenden Fall verletzt die Ablehnung nicht den Anspruch der Kläger auf Gleichbehandlung. Denn nach ständiger Verwaltungspraxis des Bundesamts reicht allein eine Abstammung von einem jüdischen Großelternteil für eine Aufnahme nicht aus. Vielmehr muss durch staatliche, vor 1990 ausgestellte Personenstandsurkunden entweder die eigene jüdische Nationalität oder die jüdische Nationalität eines Elternteils nachgewiesen werden. Diesen Nachweis haben die Kläger nicht erbracht.
ссылко
там и ссылка на решение суда есть.
координаты г-на Пуэ у вас тоже есть.
 

Перейти на