Bund will keine judischen Zuwanderer - Zuzugsstopp
http://www.frsh.de/archiv/zuwg_webkoth.html
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Kontingentflüchtlinge
Kontingentflüchtlinge, v.a. Juden und Jüdinnen aus Osteuropa, sollen weiterhin im Bundesgebiet Aufnahme finden. Zwar soll das der Aufnahme zu Grunde liegende "Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge" (HumAG) abgeschafft werden, die Regelungen zur Aufnahme von Personengruppen aus dem Ausland finden sich aber im Aufenthaltsgesetzentwurf wieder (╖ 23 Abs. 2 AufenthGE): Bei "besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland" soll zukünftig eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden "können". Während das bisherige Kontingentflüchtlingsgesetz die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zwingend vorschreibt, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis also nur noch als "kann"-Regelung vorsehen √ eine klare Verschlechterung gegenüber dem geltenden Recht.
Bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hätten die Betroffenen das Recht auf unbeschränkte Arbeitserlaubnis und soziale Sicherung, allerdings mit einer Einschränkung: Trotz Niederlassungserlaubnis soll eine wohnsitzbeschränkende Auflage erteilt werden können. Diese Einschränkung der Freizügigkeit von Kontingentflüchtlingen ist schon heute Praxis, wird aber im AufenthGE zum ersten Mal gesetzlich festgeschrieben.
Ющенко нужен не президент с криминальным прошлым,а президент с криминальным настоящим.(c)