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интеграционный прогноз от BAMF
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in Antwort aschnurrbart 14.02.12 11:50
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Als jüdische Zuwanderer können nur Personen aufgenommen werden, von denen erwartet werden kann, dass sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht dauerhaft auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen sind (eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes). Die Prognose hinsichtlich dieser Erwartung wird für den selbst aufnahmeberechtigten Antragsteller abgegeben, bezieht aber auch das familiäre Umfeld ein.
Grundlage dieser Prognose ist zunächst die abgegebene Selbstauskunft des Zuwanderungswilligen in der die Ausbildung berufliche Pläne, Deutschkenntnisse usw. abgefragt werden.
Die Erwartung einer dauerhaften eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Integrationsprognose gemäß Nr. I 2. lit. b) der Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22.07.2009 ist im vorliegenden Fall insgesamt negativ zu bewerten. So wurden im Rahmen der maximal erreichbaren 125 Punkte der Integrationsprognose bei einer geforderten Mindestpunktzahl von 50 Punkten lediglich XX Punkte erreicht:
Erläuterungen: Lebensalter:
„1 Punkt für jedes Lebensjahr unter 50 / max. 20 Punkte. Ausnahme: 45. — 50. Lebensjahr. Berücksichtigung nur, wenn qualifizierter Beruf mit Vermittlungschancen“
Familiäres Umfeld:
„mitausreisende minderjährige Kinder zwischen 0-5 Jahren: 6 Punkte, Zwischen 6-12 Jahren: 4 Punkte + nachgewiesene Sprachkenntnisse 2 Punkte. Zwischen 13-17 Jahren: 3 Punkte + nachgewiesene Sprachkenntnisse 2 Punkte. maximale Höchstpunktzahl für mitreisende Kinder. insg. 15 Punkte;
Verwandtschaft in Deutschland - 5 Punkte
Sprache: Deutsch- bzw. Fremdsprachenkenntnisse, Anmerkung: Punktvergabe bei Deutschkenntnissen erst ab Niveau A2, bei Fremdsprachen grds. ab Niveau B1 GERR / Die Zertifizierung der Deutschkenntnisse ist grundsätzlich dem Goethe-Institut bzw. den mit diesem kooperierenden Sprachlernzentren vorbehalten.
Qualifikation:
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, qualifizierter Berufsabschluss, Berufserfahrung, in Deutschland erworbene Qualifikation: / Insgesamt ist die Bewertung auf maximal 45 Punkte begrenzt.
Zusätzlich können einmalig 10 Bonuspunkte vergeben werden, so bei einer Qualifikation oder einem Studium in Deutschlands;
sonstige Kriterien:
konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland,
nachgewiesene Mitgliedschaft in jüdischen Organisationen / Bei einer bisherigen nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation im Herkunftsland bzw. einer bereits nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation in Deutschland sind einmalig 10 Punkte zu vergehen).
Als jüdische Zuwanderer können nur Personen aufgenommen werden, von denen erwartet werden kann, dass sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht dauerhaft auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen sind (eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes). Die Prognose hinsichtlich dieser Erwartung wird für den selbst aufnahmeberechtigten Antragsteller abgegeben, bezieht aber auch das familiäre Umfeld ein.
Grundlage dieser Prognose ist zunächst die abgegebene Selbstauskunft des Zuwanderungswilligen in der die Ausbildung berufliche Pläne, Deutschkenntnisse usw. abgefragt werden.
Die Erwartung einer dauerhaften eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Integrationsprognose gemäß Nr. I 2. lit. b) der Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22.07.2009 ist im vorliegenden Fall insgesamt negativ zu bewerten. So wurden im Rahmen der maximal erreichbaren 125 Punkte der Integrationsprognose bei einer geforderten Mindestpunktzahl von 50 Punkten lediglich XX Punkte erreicht:
Erläuterungen: Lebensalter:
„1 Punkt für jedes Lebensjahr unter 50 / max. 20 Punkte. Ausnahme: 45. — 50. Lebensjahr. Berücksichtigung nur, wenn qualifizierter Beruf mit Vermittlungschancen“
Familiäres Umfeld:
„mitausreisende minderjährige Kinder zwischen 0-5 Jahren: 6 Punkte, Zwischen 6-12 Jahren: 4 Punkte + nachgewiesene Sprachkenntnisse 2 Punkte. Zwischen 13-17 Jahren: 3 Punkte + nachgewiesene Sprachkenntnisse 2 Punkte. maximale Höchstpunktzahl für mitreisende Kinder. insg. 15 Punkte;
Verwandtschaft in Deutschland - 5 Punkte
Sprache: Deutsch- bzw. Fremdsprachenkenntnisse, Anmerkung: Punktvergabe bei Deutschkenntnissen erst ab Niveau A2, bei Fremdsprachen grds. ab Niveau B1 GERR / Die Zertifizierung der Deutschkenntnisse ist grundsätzlich dem Goethe-Institut bzw. den mit diesem kooperierenden Sprachlernzentren vorbehalten.
Qualifikation:
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, qualifizierter Berufsabschluss, Berufserfahrung, in Deutschland erworbene Qualifikation: / Insgesamt ist die Bewertung auf maximal 45 Punkte begrenzt.
Zusätzlich können einmalig 10 Bonuspunkte vergeben werden, so bei einer Qualifikation oder einem Studium in Deutschlands;
sonstige Kriterien:
konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland,
nachgewiesene Mitgliedschaft in jüdischen Organisationen / Bei einer bisherigen nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation im Herkunftsland bzw. einer bereits nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer jüdischen Organisation in Deutschland sind einmalig 10 Punkte zu vergehen).
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