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Anonymous 
(Unregistered)
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в ответ Anonymous 04.12.00 19:38
Hallo, Anonym!
Ich verfolge seit dem Anfang die Diskussion zwischen Sergej und Vovik. Beide haben ziemlich gut argumentiert, obwohl es nicht zu einer den Fragenden zufriedenstellenden EINDEUTIGEN Antwort gekommen ist. Wem soll er glauben? OK. Ich habe hier nicht vor jemandem etwas vorzuwerfen. Lassen wir dies deswegen bei Seite.
Das, was sie im zweiten Absatz ihres Postings anfьhren, ist juristisch betrachet purer Schwachsinn. Sorry. Die Unschuldigkeitsvermutung (prezumpcija nevinovnosti) greift nur dann, wenn dem Strafgericht keine die Schuld des Angeklagten begrьndende Tatsachen und Beweise vorliegen. Ob diese in diesem Fall gegeben sind, steht leider in den Sternen, weil der Fragende nichts in dieser Hinsicht erwдhnt hat. Jedenfalls geht es her nicht um eine Strafsache, sondern um eine Sache, die man vor Verwaltungsgerichten austragen soll. Also, ьberlegen sie mal mit! Hier geht es um eine Rechtstellung als Kontingentflьchtling, die durch einen Akt der Verwaltung begrьndet wurde und genauso gut beim vorliegen bestimmter Tatsachen von denen widerrufen werden kann. Dazu sind entweder Verwaltungsorgane oder Verwaltungsgerichte befugt, aber keine Strafgerichte (die Unschuldigkeitsvermutung existiert nur im Strafprozessrecht). Ich helfe ihnen auf die Sprьnge: Erstens, sie verwenden den Begriff in falschem Zusammenhang. Zweitens, sie sagen den Ausgang eines Rechtsstreits voraus, verwenden "schlaue" juristische Begriffe, ohne aber die so bedeutenden Hintergrьnde zu kennen. So kommen sie an die Frage "Wer hat Recht?" nur als typischer Laie heran, der sich tagtдglich Detektive reinstopft und deshalb mit ein paar juristischen Begriffen operieren kann. Dies ist hier aber ьberflьssig, denn der Fragende mцchte einen qualifizierten Rat erhalten und nicht ihre abstrakten Gedanken ohne irgendwelche gesetzliche Grundlage, was zusammengenommen leider eher einem geschmacklosen Cocktail aus juristischen Begriffen дhnelt.
Ein Ratschlag: bleiben sie lieber als Beobachter da, bevor sie beim Fragendem weitere Missverstдndnisse stiften und die anderen mit ihren Postings verwirren. Schliesslich geht die Frage Sie als Laien nicht an, sie haben die nicht gestellt.
Sorry fьr meine Direktheit.
Ich verfolge seit dem Anfang die Diskussion zwischen Sergej und Vovik. Beide haben ziemlich gut argumentiert, obwohl es nicht zu einer den Fragenden zufriedenstellenden EINDEUTIGEN Antwort gekommen ist. Wem soll er glauben? OK. Ich habe hier nicht vor jemandem etwas vorzuwerfen. Lassen wir dies deswegen bei Seite.
Das, was sie im zweiten Absatz ihres Postings anfьhren, ist juristisch betrachet purer Schwachsinn. Sorry. Die Unschuldigkeitsvermutung (prezumpcija nevinovnosti) greift nur dann, wenn dem Strafgericht keine die Schuld des Angeklagten begrьndende Tatsachen und Beweise vorliegen. Ob diese in diesem Fall gegeben sind, steht leider in den Sternen, weil der Fragende nichts in dieser Hinsicht erwдhnt hat. Jedenfalls geht es her nicht um eine Strafsache, sondern um eine Sache, die man vor Verwaltungsgerichten austragen soll. Also, ьberlegen sie mal mit! Hier geht es um eine Rechtstellung als Kontingentflьchtling, die durch einen Akt der Verwaltung begrьndet wurde und genauso gut beim vorliegen bestimmter Tatsachen von denen widerrufen werden kann. Dazu sind entweder Verwaltungsorgane oder Verwaltungsgerichte befugt, aber keine Strafgerichte (die Unschuldigkeitsvermutung existiert nur im Strafprozessrecht). Ich helfe ihnen auf die Sprьnge: Erstens, sie verwenden den Begriff in falschem Zusammenhang. Zweitens, sie sagen den Ausgang eines Rechtsstreits voraus, verwenden "schlaue" juristische Begriffe, ohne aber die so bedeutenden Hintergrьnde zu kennen. So kommen sie an die Frage "Wer hat Recht?" nur als typischer Laie heran, der sich tagtдglich Detektive reinstopft und deshalb mit ein paar juristischen Begriffen operieren kann. Dies ist hier aber ьberflьssig, denn der Fragende mцchte einen qualifizierten Rat erhalten und nicht ihre abstrakten Gedanken ohne irgendwelche gesetzliche Grundlage, was zusammengenommen leider eher einem geschmacklosen Cocktail aus juristischen Begriffen дhnelt.
Ein Ratschlag: bleiben sie lieber als Beobachter da, bevor sie beim Fragendem weitere Missverstдndnisse stiften und die anderen mit ihren Postings verwirren. Schliesslich geht die Frage Sie als Laien nicht an, sie haben die nicht gestellt.
Sorry fьr meine Direktheit.