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бывалые рассмотрите пожалуйста и мои шансы
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in Antwort балта 20.01.11 21:28, Zuletzt geändert 20.01.11 21:56 (marco_materazzi)
В ответ на:
Раз документы принимают, значит это кому-нибудь нужно
Раз документы принимают, значит это кому-нибудь нужно
Не нужно, но закон приказывает:
Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
Teil II - Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34)
Abschnitt 1 - Verfahrensgrundsätze (§§ 9 - 30)
Gliederung
§ 24
Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/24.html
I'm a very simple man,notorischer Skeptiker, Störenfried, Gehirnforscher, Sozialtheoretiker und Troublemaker
