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Мимо маклера
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in Antwort Puls01 19.01.08 16:13
Häufig ist er ein selbstständiger Gewerbetreibender, der neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall einer behördlichen Erlaubnis nach ╖ 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit bedarf. Diese Erlaubnis umfasst die Vermittlung des Abschluß (Vermittlungsmakler) und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision).
Spasenie utopauschego, delo ruk samogo utopauschego