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Kautionskonto

26.09.07 17:46
Re: Kautionskonto
 
Tasu постоялец
Tasu
in Antwort bastq2 26.09.07 17:23
В ответ на:
причем перед вьездом в квартиру сфоткайте каждый недостаток, каждую стену, каждую санитарную арматуру и сохраните на случай выезда, чтобы через несколько лет при выезде не услышатъ - что мол это вы отбили кусок подоконника, это вы протаранили дверь.

Это я на всякий случай сделала, но только Вы меня кажется не поняли - я не Mieterin, я - Vermieterin.
И открывая счет на свое имя, я имею например следующую мороку:
Da die Zinsen dem Mieter zustehen, muss dieser die auf die Kaution erzielten Zinsen auch versteuern (Zinsabschlag). Der Zinsabschlag wird normalerweise von den Banken direkt abgezogen, es sei denn, der Bank liegt ein Freistellungsauftrag vor. Lautet das Kautionskonto auf den Vermieter, kann ein solcher Freistellungsauftrag nicht erteilt werden (denn der Kontoinhaber und der Steuerschuldner sind ja dann zwei verschiedene Personen). In diesem Falle kann der Vermieter dem Mieter die von ihm gezahlte Zinsabschlagsteuer in Rechnung stellen und der Mieter kann sie dann wiederum im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen. Tut der Vermieter das, muss er über die von ihm bezahlte Zinsabschlagsteuer dezidiert abrechnen, wobei er auch entsprechende Bankbelege vorlegen muss. Eine solche Abrechnung ist vor allem dann notwendig, wenn der Vermieter mehrere Objekte vermietet hat und die Kautionen auf einem Sammelkonto hinterlegt sind.
Umgehen kann man das gesamte Problem, wenn der Vermieter das Geld auf einem Konto anlegt, das auf den Namen des Mieters eingerichtet hat und worauf er während der Mietzeit aber trotzdem den alleinigen Zugriff hat. In diesem Falle kann nämlich der Mieter einen Freistellungsauftrag erteilen und so die Zahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank verhindern.

И еще я должна заботиться о том, чтобы
Nach dem Gesetz muss die Kaution zinsgünstig angelegt werden.
Люблю поспать - в моих снах нет войны...
 

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