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13:00-15:00-Тихий час!!!

24.11.06 02:26
Re: 13:00-15:00-Тихий час!!!
 
  kisa777 свой человек
в ответ kutuz 23.11.06 21:29
В ответ на:
если идти у всех на поводу, то будут уважать? Прежде всего нужно уважать себя и никому не позволять себя обидеть или указывать как жить и что делать.
--------- вот это отношение к законам! почему, правда, мы должны их соблюдать? в своей стране нарушали, и здесъ будем!
мы ж себя ТАК УВАЖАЕМ ! за что, правда, не всегда ясно...
Lärmbelästigung, verursacht durch Privathaushalte/Gewerbe
Wird man von Lärmquellen belästigt ist dies nicht nur unangenehm, sondern kann sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. Aus diesem Grunde gibt es einige generelle Regelungen zum Lärmschutz:
Nachtruhe:
Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dies gilt insbesondere auch bei privaten Partys, Musik und Gartenveranstaltungen!
Benutzung von Geräten:
Musikinstrumente, Musikanlagen, Fernseher und Haushaltsgeräte dürfen auch tagsüber nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen, Verkehrsräumen und Verkehrsmitteln, die der allgemeinen Benutzung dienen, muss jegliche Belästigung Dritter unterbleiben. In den Nachtstunden ist die Musik immer auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Tierhaltung:
Tiere sind so zu halten, dass Sie niemanden mehr als nur geringfügig belästigen.
Ruhestörende Betätigungen:
Der Gebrauch von Rasenmäher und anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die ruhestörende Geräusche verursachen (z.B.: Ausklopfen von Teppichen, Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen etc.) sind nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr gestattet.
Sollten Gespräche mit dem Verursacher nicht zur Reduzierung der Lärmbelästigungen führen, können Sie sich schriftlich an die Ordnungsbehörde wenden. Bitte geben Sie Ihre Personalien, den Tatvorwurf (Zeit, Art) sowie den Verursacher, mögliche Zeugen und Angaben, ob einmalig oder wiederholt gestört wurde, an. Darüber hinaus sollten Sie sich an den Hausverwalter bzw. an Ihren Vermieter wenden.
Ruhezeiten
Die meisten Hausordnungen enthalten Regeln zur häuslichen Ruhe. Diese Bestimmungen müssen beachtet werden. Auch wenn die Hausordnung hierzu nichts festsetzt, sind Ruhezeiten einzuhalten.
Es gibt keine bundeseinheitlich festgelegten Zeiten, in denen störender Lärm unterbleiben soll. Ruhezeiten sind allerdings in den meisten Landesimmissionsschutzgesetzen festgelegt, die von Bundesland zu Bundesland leicht abweichen.
Üblicherweise liegen die Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr. Samstags ist Lärm bis 8 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und ab 19 Uhr zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit (OLG Braunschweig, WM 86, 353).
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm------------о снижении платы за квартиру в случае Lärmbelästigung
 

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