русский

Kleinreparaturen Mietwohnung

Heute, 09:59
Re: Kleinreparaturen Mietwohnung
 
1mira1 старожил
1mira1
in Antwort *ell* Heute, 09:41

Вот хорошую статью нашла

https://www.vermietet.de/blog/balkonsanierung/

Maßnahmen der Balkon-Modernisierung

Modernisierungen zeichnen sich zum einen dadurch aus, dass sie ohne konkreten Sanierungsanlass erfolgen. Zum anderen wird durch modernisierende Maßnahmen eine Steigerung der Wohnqualität, des Gebäudewertes oder eine Verlängerung der Nutzungsdauer veranlasst.

Als Modernisierung im Rahmen einer Balkonsanierung gelten unter anderem der Erneuerung nicht reparaturbedürftiger Fliesen durch modernes, höherwertiges Material, der Anbau eines zweiten Balkons und die Erweiterung der Balkonfläche. Auch die Nachrüstung einer verkehrssicheren Balkonbrüstung, der erstmalige Anbau eines Balkons, die Anbringen eines Sonnen- oder Sichtschutzes sowie die Installation einer Regenrinne gelten als Modernisierungsmaßnahme.

Der Mieter hat nicht nur die Baumaßnahmen einer Modernisierung zu dulden, sondern trägt auch bis zu acht Prozent der Kosten als Mieterhöhung nach der Balkonsanierung. Auch hier gilt, dass Du mögliche „Sowieso“-Kosten vom Gesamtkostenaufwand abziehen musst.

Balkonsanierung richtig ankündigen

Damit Du nach der modernisierenden Balkonsanierung eine Mieterhöhung vornehmen darfst, musst Du diese korrekt und rechtzeitig ankündigen. Mindestens drei Monate vor Sanierungsbeginn sind die Mieter schriftlich über die Baumaßnahmen und geplante Mieterhöhung zu informieren. Eine E-Mail reicht hierzu aus.

Die Ankündigung enthält idealerweise die folgenden Punkte:

  • Art und Umfang der Balkonsanierung inklusive Begründung für die Modernisierung;
  • Voraussichtlicher Baubeginn und die geplante Dauer der Baumaßnahmen;
  • Die zu erwartende Mieterhöhung und Anpassung der Betriebskosten.

Erfolgt die Ankündigung ohne Begründung für die Modernisierung oder zu spät, kannst Du die spätere Mieterhöhung erst nach neun Monaten vornehmen.

Nach § 555d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden und können nur in sogenannten Härtefällen gegen die Mieterhöhung vorgehen. Widersprüche aufgrund eines Härtefalls müssen bis zum Ablauf des Monats schriftlich an Dich gerichtet werden, der auf den Monat der Ankündigung folgt – also mindestens zwei Monate vor dem geplanten Baubeginn.

Mieterhöhung nach der Balkonsanierung korrekt berechnen

Als Modernisierungsumlage kannst Du acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf den Mieter umlegen, die für die jeweilige Wohnfläche anfallen. Instandsetzungskosten sind wie üblich abzuziehen.

Beispielrechnung für die Modernisierungsumlage:

  • Gesamtaufwand Balkonsanierung pro Wohnung: 2300 Euro
  • Modernisierungsaufwand: 1900 Euro
  • Instandsetzung: 400 Euro
  • 8 % Modernisierungsumlage: 152 Euro / Jahr = 12,67 Euro / Monat

Nach Beendigung der Balkonsanierung musst Du dem Mieter schriftlich die tatsächliche Mieterhöhung mit detaillierter Kostenaufstellung, die neue Gesamtmiete und den Zeitpunkt, ab wann diese zu zahlen ist, mitteilen.

 

Sprung zu