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Вопросы по постройке дома
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в ответ *ell* 24.08.25 19:28
Der Begriff „Außenbereich“ stammt aus dem deutschen Baurecht und bezeichnet alle Flächen außerhalb von bebauten Ortsteilen und eines qualifizierten Bebauungsplans, wie etwa Felder, Wälder oder Wiesen. Bauen ist im Außenbereich grundsätzlich untersagt, um die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Ausnahmen gelten für „privilegierte Vorhaben“ wie landwirtschaftliche Betriebe, die dort angesiedelt werden müssen, oder für „sonstige Vorhaben“ unter strengen Voraussetzungen, die öffentliche Belange nicht beeinträchtigen dürfen