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Kaution 3 Monate + Bürgschaft

23.07.25 11:51
Kaution 3 Monate + Bürgschaft
 
kotka2 завсегдатай

Всем привет! К меня вопрос по поводу договора аренды для сестры. Она подалась в Берлине на аренду квартиры и одним из условий было что надо заплатить Kaution (3 Kaltmieten) и Bürgschaft ( я подписал). Я вроде бы знаю что это не положено по 551 BGB, но походу иначе бы не дали контракт на подписание. Теперь ей прислали контракт и я там стою как Schuldbeitreter что уже вроде другое имеет значение, или? Можно ли такой контракт подписывать вообще и какие риски он несет с собой для меня? Так то мне известно что я бы платил за аренду или ремонт на в рамках размера Kaution, а тут стоит что больше… снизу часть из контракта :



Präambel

Der Vermieter schließt mit dem Mieter ab Übergabe

spätestens jedoch zum 01.10.2025 einen unbefriste-

ten Mietvertrag über das Appartement Nr. Ххх ab. Auf

diesen Mietvertrag wird direkt Bezug genommen. Die

Regelungen des Mietvertrags sind dem Schuldbeitre-

tenden bekannt.

Der Schuldbeitretende ist der Bruder des Mieters.

In dem zugrundeliegenden Mietvertrag sind insbeson-

dere der monatliche Mietzins (ohne Staffel und Inde-

xierung) sowie die Verpflichtung des Mieters zur

Durchführung der anfallenden Schönheitsreparaturen

sowie zur Beseitigung der von ihm zu verantworten-

den Schäden auf eigene Kosten geregelt.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien nach-

folgendes:

§1

(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der

Schuldbeitretende für aus dem betreffenden

Mietverhältnis resultierende gegenwärtige und

zukünftige Verpflichtungen des Mieters neben

diesem als Gesamtschuldner eintritt wie folgt:

1. Zahlung des monatlichen Mietzinses i.H.v.

566,00 € zzgl. Nebenkostenvorauszahlung

von derzeit 130,00 € ohne Beträge aus Er-

höhungen der Miete (§§ 557 ff. BGB) oder

der Nebenkostenvorauszahlungen (§ 560

Abs. 4 BGB), es sei denn, die Zustimmung des Mieters zu einer solchen Erhöhung ist

durch Gerichtsurteil ersetzt oder der

Schuldbeitretende hat sich mit dieser ein-

verstanden erklärt.

2. Ausgleich von Rückständen aus den jährli-

chen Betriebs- und Nebenkostenabrech-

nungen.

3. Nutzungsentschädigung in Höhe des ver-

einbarten Mietzinses für die unberechtigte

Weiternutzung der Mietsache nach Kündi-

gung bzw. Fortzahlung des Mietzinses nach

unberechtigter Kündigung des Mieters bis

zum Zeitpunkt der wirksamen Beendigung

des Mietverhältnisses.

4. Fachgerechte Durchführung aller vom Mie-

ter vertraglich geschuldeten Schönheitsre-

paraturen bzw. Bezahlung etwaiger hieraus

entstehenden Schadensersatzansprüche.

5. Beseitigung der vom Mieter zu verantwor-

tenden Schäden bzw. Übernahme der für

die Schadensbeseitigung anfallenden Kos-

ten.

§2

(1) Dem Schuldbeitretenden ist bekannt, dass er mit

Unterzeichnung dieser Vereinbarung einen ei-

genständigen Schuldgrund für -fremde Schuld

begründet.


 

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