Vorkaufsrecht
Я не нашёл, но точно знаю, что даже есть решения судов именно на эту тему
Мое сообщение - это как раз и есть решение суда на эту тему.
der Vorkaufsberechtigte hat sämtliche Leistungen
zu erbringen, die der Erstkäufer nach dem „ursprünglichen“ Kaufvertrag
zu erbringen gehabt hätte.
Ohne Maklerklausel gibt es keine Provision!
Zu diesem Ergebnis kam das KG jedoch nur wegen der im notariellen Kaufvertrag enthaltenen Maklerklausel.
Ohne
diese hätte die Maklerin weder gegen den „Erstkäufer“ noch gegen den
Vorkaufsberechtigten einen Anspruch auf Zahlung der Provision.
In dem
Verhältnis zum Erstkäufer ist der sogenannte „wirtschaftliche Erfolg“
nicht eingetreten – die Vermittlung zwischen dem Erstkäufer und dem
Käufer haben nicht zur Eigentumsüberschreibung der vermittelten Wohnung
geführt. Zwischen der Maklerin und dem Vorkaufsberechtigten bestanden
mangels jeglicher Korrespondenz keinerlei vertragliche Beziehungen, aus
welcher sich ein Provisionsanspruch ableiten könnte.
А кто сказал, что у покупателя ее нет не будеt?
У ТС надо много чего проверить, чтобы точно утверждать
